Umzugstag: Bekommt man Sonderurlaub?

Ein Umzug muss gut organisiert sein, um nicht noch hektischer zu werden. Bekommt man vom Arbeitgeber für einen Umzug frei? Und wenn ja, wie lange?

Ein Umzug ist meist mit Stress verbunden. Es gibt viel Organisatorisches zu erledigen – etwa den Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen, den Wohnsitz umzumelden, wichtige Behörden über die Adressänderung zu informieren oder einen Nachsendeauftrag einzurichten. Daneben sollen noch die Vorarbeiten für den eigentlichen Umzugstag erledigt werden, nämlich die Besitztümer in Schachteln zu verstauen sowie Umzugstransporter und –helfer zu organisieren.

Wer Vollzeit arbeitet, hat wochenlang abends und an den Wochenenden alle Hände voll damit zu tun. Da würden ein paar zusätzliche freie Tage Urlaub gerade recht kommen. Doch wie ist ein Sonderurlaub aufgrund eines Umzugs in Österreich geregelt?

Hat man in Österreich Anrecht auf einen Umzugstag?

Bei Vorliegen bestimmter persönlicher Dienstverhinderungsgründe muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt weiterzahlen, auch wenn dieser nicht am Arbeitsplatz erscheint. Dies sind etwa die eigene Hochzeit bzw. Hochzeiten und Todesfälle naher Angehöriger, die Geburt eines Kindes (für den Vater), Behördenvorladungen, aber auch ein Wohnungswechsel.

Was nun genau als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung gilt, ist in der Regel in den Kollektivverträgen geregelt. Je nach Branche und Kollektivvertrag können diese voneinander abweichen.

Wie lange bekommt man für den Umzug frei?

Es ist zwar keine ausdrückliche Obergrenze für die Dauer einer Dienstverhinderung festgesetzt, dennoch besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts in der Regel nur für kurze Zeit, meist sind das einige Tage. In fast allen Kollektivverträgen ist im Kapitel „Freizeit bei Dienstverhinderungen“ oder „Fortzahlung des Entgeltes bei Arbeitsverhinderung“ eine Aufzählung der persönlichen Dienstverhinderungsgründe und die dafür freizustellenden Zeit angegeben. Für einen Umzug sind 1-2 Tage üblich. Genaue Infos finden sich in den jeweiligen Kollektivverträgen. Die Wirtschaftskammer sowie die Arbeiterkammer sind bei Fragen diesbezüglich geeignete Anlaufstellen.

Vieles muss bereits im Vorfeld eines Wohnortswechsels organisiert werden – etwa den Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Folgend finden Sie eine kurze Checkliste für den Umzugstag.

Checkliste: Was ist am Umzugstag zu bedenken?

  • Sind alle Helfer und Helferinnen organisiert?
  • Steht ein Transporter zu Verfügung?
  • Ist ein Parkplatz für den Umzugswagen vor dem Haus reserviert?
  • Sind Möbel und Hausrat transportfähig verpackt?
  • Ist Verpflegung für den Umzugstag besorgt?
  • Liegt der Schlüssel für die neue Wohnung parat (ev. auch für Aufzüge, Einfahrten)?
  • Sind persönliche Unterlagen bzw. wichtige Dokumente (Führerschein) griffbereit?
  • Wurde das Treppenhaus auf Vorschäden kontrolliert (Fotos machen)?
  • Ist die Übergabe der alten Wohnung mit dem Vermieter geklärt (Schlüsselübergabe)?
  • Ist ein kleines Dankeschön für private Helfer organisiert (zB Essen gehen)? (scu)
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