Adressänderung: Was Sie nicht vergessen dürfen

Im Rahmen eines Umzugs ist viel Bürokratisches zu erledigen. Haben Sie Ihren Arbeitgeber bereits informiert? Ihre Bank und Haushaltsversicherung? Hier finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen bei einer Adressänderung.

Wer übersiedelt, hat nicht nur während des Umzugs alle Hände voll zu tun. Auch vor und nach einem Umzug gibt es einige Dinge, die Sie nicht vergessen dürfen – etwa den Wohnsitz ummelden und Ihre neue Adresse diversen Behörden und Dienstleistern bekanntgeben. Manche Behörden und Ämter in Österreich übernehmen eine Adressänderung vom Zentralen Melderegister automatisch – etwa das Finanzamt. Aber eben nicht alle.

Folgend finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen bei einer Adressänderung:

1. Meldebehörde

Ihre erste Anlaufstelle sollte die Meldebehörde sein um den neuen Wohnsitz an- und den alten Wohnsitz abzumelden. Diese übernimmt Ihre neue Adresse in das Zentrale Melderegister. Bei Besitz eines Kraftfahrzeuges oder Hundes sind auch diese gegebenenfalls umzumelden. Kfz bei einer Zulassungsstelle, Hunde bei der Meldebehörde.

2. Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen

Nach der Meldebehörde sollten Sie so rasch wie möglich Ihren Arbeitgeber, bzw. das AMS, über die neue Adresse informieren. Diese zwei Stellen wiederum informieren in der Regel die Krankenversicherung. Weiters ist die neue Adresse Bildungseinrichtungen wie Universitäten (inklusive Studienbeihilfenbehörde), Schulen und Kindergärten bekannt zu geben.

3. Versicherungen

Ob Haushalts-, Pensions-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung, lassen Sie Ihre Versicherungsträger wissen, dass Sie umgezogen sind. Krankenversicherungsträger werden in der Regel vom Arbeitgeber bzw. AMS informiert. Sie können die Adressänderung aber auch ganz einfach online bei der Österreichischen Sozialversicherung erledigen.

4. Banken und Kreditkartenunternehmen

Nachdem Kreditinstitute oft Briefe mit sehr persönlichen Inhalten wie Kontoauszügen versenden, sollten Sie hier auf eine Adressänderung keinesfalls vergessen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Kreditkartenfirma davon in Kenntnis zu setzen.

5. Energie- und Telekommunikationsanbieter

Im Rahmen der Zählerstandsablesung beim Ausziehen können Sie den Energieanbietern (Strom, Heizung, Wasser) auch gleich die neue Adresse bekanntgeben. Vergessen Sie die Telekommunikationsanbieter (Fernsehen und Radio sowie Internet und Telefon) nicht.

Wer bei einer Adressänderung leicht vergessen werden:

  • Verkehrsbetriebe (Jahreskarten)
  • Vereinsmitgliedschaften
  • Kundenkarten
  • Zeitungs-Abos
  • Gebühren Info Service (GIS)
  • Glaubensgemeinschaften (zB Kirchenbeitragsstelle)

6. Nachsendeauftrag bei der Post

Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, dass keine wichtigen Zusendungen bei Ihrer alten Adresse liegen bleiben, ist ein Nachsendeauftrag bei der Post empfehlenswert. Dieser soll einige Tage vor dem Umzug entweder bei der nächsten Postfiliale oder online eingerichtet werden.

Generell gilt: Übervorsichtig zu sein, schadet nicht. Ein Telefonanruf bei den genannten Stellen um die neue Adresse zu bestätigen kann vor allem dann zusätzlich Sicherheit bringen, wenn Sie keinen Nachsendeauftrag eingerichtet haben.

Eine sehr effektive Methode, damit nach dem Umzug auch ohne Nachsendeauftrag so wenig Post wie möglich an die alte Adresse geschickt wird, ist die Anfertigung einer Liste. Fangen Sie rund zwei Monate vor dem Umzug an, Absender, von denen Sie Post erhalten, zu notieren. So können Sie diese kurz vor dem Umzug über die neue Adresse informieren. (scu)

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