Der Traum von der ersten eigenen Wohnung. Wir beantworten die vier wichtigsten Fragen rund um Miete, Kosten und Planung!
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten sind bei der ersten eigenen Wohnung ein ganz zentrales Thema. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor der Suche überlegen, wie viel Sie maximal für die Miete ausgeben können. Idealerweise sollten die Mietkosten nicht mehr als ein Drittel des monatlich zur Verfügung stehenden Budgets übersteigen. Die Miethöhe hängt vom allgemeinen Wohnungsmarkt, der Lage der Wohnung sowie von deren Zustand und Größe ab. Unbedingt bedenken: Zur Miete hinzu kommen auch noch die monatlichen Betriebskosten.
Wieviel Geld muss ich neben Miete und Betriebskosten einplanen?
Was viele vergessen: Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ist in der Regel auch eine Kaution zu hinterlegen. In Österreich sind drei Brutto-Monatsmieten üblich. Und wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung über ein Maklerbüro beziehen, müssen Sie darüber hinaus auch eine Maklergebühr berappen.
Was brauche ich für die erste eigene Wohnung noch?
Budget sollte unbedingt auch für den Umzug und die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung eingeplant werden. Denn eine leere Wohnung macht wenig Freude. Wer viele Möbel von seinem Elternhaus mitbringt, kann Geld bei der Einrichtung sparen. Auch beim Einzug in eine Wohngemeinschaft fallen voraussichtlich weniger Kosten an, da gewisse gemeinschaftlich genutzte Möbel vorhanden sein werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine Liste mit jenen Dingen zu machen, die bereits zu Beginn unbedingt benötigt werden (z.B. Matratze, Bettlaken, Geschirr, Besteck etc.) und was erst später angeschafft werden kann (z.B. Couchtisch, Schuhschrank, Nachtkästchen etc.). Tipp: Auch ein Blick auf die Dachböden von Verwandten oder der Besuch eines Flohmarktes kann günstige Schätze für die erste eigenen Wohnung zutage befördern.
Was kommt von der Wohnungssuche bis zum Einzug in meine erste eigene Wohnung auf mich zu?
Schritt 1: Wohnung suchen
Um die erste eigene Wohnung zu finden, gibt es mehrere Wege. Das Internet ist einer davon. In diversen Online-Immobilienbörsen wie DER STANDARD Immosuche oder auf den Plattformen von Immobilienbüros finden sich viele Angebote. Wenn Sie in einem kleinen Ort nach einer Wohnung suchen, dann sollten Sie sich auch am Gemeindeamt nach freien Wohnungen erkundigen.
Schritt 2: Mietanbot prüfen
Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, haben Sie in der Regel auch ein Mietanbot abzugeben. Aber Vorsicht: Es handelt sich um eine bindende Erklärung. Nimmt die Vermieterin oder der Vermieter das Anbot an, gilt der Mietvertrag als besiegelt. Daher unbedingt das Mietanbot gut prüfen und nie unüberlegt unterzeichnen.
Schritt 3: Mietvertrag unterzeichnen
Im Mietvertrag werden Details zu Vertragsdauer, Miete oder Hausordnung geregelt. Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Mietvertrag aufzusetzen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Schritt 4: Wohnungsübernahme
Bei der Wohnungsübernahme wird der Schlüssel für die erste eigene Wohnung übergeben. Tipp: Wohnung unbedingt nochmals mit der Vermieterin oder dem Vermieter besichtigen und etwaige Mängel oder Schäden in einem Wohnungsübergabeprotokoll schriftlich festhalten.
Schritt 5: Kaution hinterlegen
Wer eine neue Wohnung bezieht, hat in der Regel eine Kaution zu hinterlegen, die beim Auszug rückerstattet wird. Sie ist bei der Schlüsselübergabe in bar, per Überweisung – nach Anfertigung eines Übergabeprotokolls – an die Vermieterin oder den Vermieter zu übergeben.
Schritt 6: Wohnsitz ummelden
Wenn Sie in Ihre erste eigene Wohnung ziehen, müssen Sie auch Ihren Wohnsitz ummelden. Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) erfolgt bei der Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist.
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