Hausverkauf bei laufendem Kredit

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Sie wollen bei laufendem Kredit eine Immobilie verkaufen? Welche Optionen es gibt und worauf Sie dabei achten sollten.

Es gibt viele Gründe für einen Hausverkauf bei laufendem Kredit: Jobverlust, veränderte Lebensumstände wie Familiengründung oder Trennung sowie ein Ortswechsel. Wenn Sie andenken, Ihre Immobilie bei laufendem Kredit zu verkaufen, kommen Herausforderungen und möglicherweise Zusatzkosten auf Sie zu. Sie können aber auch profitieren, etwa von einem stark gestiegenen Marktwert. Mit den folgenden Tipps sind Sie für diese Situation gerüstet.

Ist ein Hausverkauf bei laufendem Kredit möglich?

Obwohl ein Haus- oder Wohnungsverkauf bei laufendem Kredit immer die letzte Lösung sein sollte, ist es machbar. Um das Projekt so gut wie möglich über die Bühne zu bringen, sollten sie einiges bedenken. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen kann. Diese entfällt aber am Ende der Sollzinsbindung. Danach gilt die vereinbarte Kündigungsfrist und der Kredit kann ohne Zusatzkosten vollständig getilgt werden.

Wie funktioniert der Hausverkauf bei laufendem Kredit?

Es gibt mehrere Optionen, eine Immobilie oder Wohnung bei laufendem Kredit zu verkaufen. Die Vor- und Nachteile sollten gut überdacht werden, bevor Sie eine Entscheidung fassen.

  • Immobilienverkauf mit Restschuld aus finanzieller Not

Finanzielle Not oder die Vermeidung einer Zwangsversteigerung können weitere Gründe sein, um ein Objekt vorzeitig trotz Restschuld zu verkaufen. In diesem Fall müssen Sie mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Denn die Bank verliert an Zinsen, wenn der Kredit vorzeitig zurückbezahlt wird. Wie hoch diese Entschädigung ist, hängt von mehreren Faktoren ab – es können mehrere Tausend Euro sein. Erfragen Sie vor Hausverkauf bei laufendem Kredit unbedingt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Dann wissen Sie, ob Sie mit dem Verkaufserlös alle anfallenden Kosten decken können. Ist die Sollzinsbindung bereits vorbei, entfällt auch die Vorfälligkeitsentschädigung.

  • Hausverkauf und Neufinanzierung eines anderen Objekts

Sie möchten Ihre Immobilie bei laufendem Kredit verkaufen, um sich mit dem Erlös eine größere oder kleinere Immobilie zuzulegen? Dann können Sie versuchen, den laufenden Kredit für die Neufinanzierung zu nutzen. Die Bank hat hier einen gewissen Spielraum und kann Ihrem Vorhaben zustimmen oder es ablehnen. Hat die neue Immobilie einen ähnlichen oder einen höheren Wert als das bestehende Objekt, haben Sie gute Karten. Auch, wenn das neue Haus oder die neue Wohnung im Verhältnis zur Restschuld eine ausreichende Sicherheit darstellt, könnte diese Option interessant für Sie sein. Stimmt die Bank zu, wird die verkaufte Immobilie aus dem Grundbuch entfernt. Die neue Immobilie wird als Kreditsicherheit eingetragen. Weil die Bank so keinen Verlust durch eine vorzeitige Darlehensrückzahlung macht, entfällt üblicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung. Tipp: Informieren Sie sich vor dem Neukauf über die häufigsten Fehler beim Immobilienkauf.

  • Übertragung des Kredits an die neue Käuferschaft
    Sie können Ihr Darlehen auch an die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer der Immobilie übertragen. In diesem Fall führt die Person den Vertrag, den Sie beim Immobilienkauf mit Ihrer Bank abgeschlossen hatten, zu den vereinbarten Bedingungen weiter. Für diese Option des Hausverkaufs bei laufendem Kredit muss klarerweise auch die Bank das Einverständnis geben. Sie wird die Bonität der neuen Käuferin oder des neuen Käufers genau prüfen. Ist die Bank einverstanden, können sowohl die kaufende als auch die verkaufende Partei von diesem Modell profitieren: Die Käuferin oder der Käufer freut sich womöglich über niedrigere Zinsen, als es die aktuelle Marktsituation eigentlich hergibt. Sie als Verkäuferin oder Verkäufer müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

Fazit: Eine gut überlegte Entscheidung

Ein Hausverkauf bei laufendem Kredit ist möglich, sollte aber wohlüberlegt sein. Bereiten Sie sich gut vor und lassen Sie sich beraten: Informieren Sie sich über alle zur Wahl stehenden Optionen und besprechen Sie diese mit Ihrer Bank. Hilfreich kann dabei eine genaue Rechenaufstellung sein, um den Überblick zu bewahren und die richtige Entscheidung zu treffen.

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