Defekte Therme: Was ist zu tun und wer zahlt?

Es ist ärgerlich, wenn die Heiztherme in der Mietwohnung kaputt geht. Was Sie im Fall einer defekten Therme tun sollten und wer die Reparatur zahlt.

Wenn die Therme in der Wohnung nicht mehr funktioniert, muss sie schnellstens repariert werden. Wer möchte schon lange ohne Heizung und Warmwasser auskommen? Was Sie beachten sollten, wenn die Therme kaputt ist und wer für eine Defekte Therme zahlt, lesen Sie hier.

Wer bezahlt die Reparatur einer defekten Therme?

Die gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter: Seit dem Jahr 2015 müssen die Vermieterin oder der Vermieter die Reparatur bezahlen, wenn die Therme kaputt ist. Das gilt natürlich nur, sofern die Therme als Ausstattung der Wohnung mitvermietet wird – was üblicherweise der Fall ist.

Wer muss die Therme warten?

Die Therme regelmäßig warten zu lassen, ist Aufgabe von Mieterinnen und Mietern. Normalerweise passiert das einmal pro Jahr oder alle zwei Jahre. Dabei wird die Therme überprüft und gereinigt. Das Heizungsunternehmen bestätigt die Wartung mit einem Aufkleber auf der Therme. Um Streitfälle zu verhindern, sollten Sie darüber hinaus ältere Wartungsprotokolle sammeln.

Was passiert, wenn die Therme nicht gewartet wurde?

Auch in diesem Fall muss zuerst einmal die Vermieterin oder der Vermieter für die Reparatur aufkommen. Allerdings kann sie oder er das Geld von der Mieterin oder vom Mieter zurückverlangen, zumindest teilweise. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Therme durch die jahrelange Vernachlässigung kaputt geworden ist.

Wer zahlt, wenn bei der Wartung ein Schaden auffällt?

Auch wenn bei der Wartung ein Schaden festgestellt wird, muss die Vermieterin oder der Vermieter die Kosten für die Reparatur übernehmen. Im Idealfall lassen Sie die Therme noch vor Beginn der Heizperiode prüfen. So haben Sie genügend Zeit, um Mängel zu melden.

Wann und wie muss der Schaden gemeldet werden?

Bitten Sie die Heiztechnikerin oder den Heiztechniker, den Schaden der defekten Therme aufzuschreiben. Setzen Sie die Vermieterin, den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich in Kenntnis und ersuchen Sie um rasche Behebung.

Was passiert, wenn die Vermieterin oder der Vermieter den Schaden nicht behebt?

Wenn Ihr Mietverhältnis dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtgesetz unterliegt oder Sie in einer Genossenschaftswohnung leben, haben Sie folgende Option: Bringen Sie bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten einen Antrag ein. Damit fordern Sie die Vermieterin oder den Vermieter auf, die defekte Therme reparieren zu lassen.

Unterliegt Ihr Mietvertrag dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, bleibt Ihnen nur die Klage der Erhaltungsarbeiten vor Gericht. Oder Sie lassen die defekte Therme auf eigene Kosten reparieren und klagen die entstandenen Kosten im Nachhinein ein.

Gibt es eine Mietzinsminderung bei Heizungsausfall?

Sie haben Anspruch auf eine Mietzinsminderung bei Heizungsausfall, wenn Sie in einer Mietwohnung der Kategorie A leben. Lassen Sie die Therme in Eigenregie herrichten, verlieren Sie das sofortige Recht auf Mietzinsminderung. Auch ein Recht auf rückwirkende Mietzinsminderung gibt es nicht.

Was ist zu tun, um eine Mietzinsminderung zu erhalten?

Dafür müssen Sie die Vermieterin oder den Vermieter auf jeden Fall über die defekte Therme informieren. Wird die Therme nicht repariert, können Sie von Ihrem sofortigen Recht auf Mietzinsminderung bei Heizungsausfall Gebrauch machen. Dokumentieren Sie alles schriftlich, machen Sie Fotos der kaputten Therme und kümmern Sie sich um Zeugen.

Mietzinsminderung bei Heizungsausfall: Was ist zu beachten?

Vorsicht: Handeln Sie lieber nicht in Eigenregie, sondern lassen Sie sich von den Profis der Mietervereinigung beraten. Diese wissen genau, welche Höhe bei der Mietzinsminderung angebracht ist. Sie informieren außerdem über das Risiko einer Klage, wenn Sie den Mietzins nicht wie vorgeschrieben zahlen.

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