Mietvertrag: Das muss er beinhalten

Mietvertrag: Was muss er beinhalten?

Warum Sie einen Mietvertrag brauchen und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Bei einem Mietvertrag handelt es sich um eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen der Vermieterin oder dem Vermieter einer Wohnung und deren Mieterin oder Mieter. Wird ein Vertrag abgeschlossen, sind beide Parteien daran gebunden. Das bedeutet, dass ein grundloser Rücktritt nicht möglich ist.  

Wer trägt die Kosten für den Mietvertrag?

Empfohlen wird, einen Mietvertrag auf jeden Fall schriftlich abzuschließen. Dadurch können Sie späteren Streitigkeiten vorbeugen. Für Mietverträge, die nach dem 17. November 2017 abgeschlossen wurden, entfallen für Mieterin und Mieter sämtliche Vertragsgebühren. Bis zu diesem Tag abgeschlossene Mietverträge waren gebührenpflichtig und die Kosten trugen meistens die Mieterin bzw. der Mieter.

Was muss ein Mietvertrag beinhalten?

In Österreich gibt es drei verschiedene Arten von Mietverträgen: Verträge, die ganz oder teilweise unter das Mietrechtsgesetz fallen sowie freie Mietverträge. Um einen Mietvertrag aufzusetzen, wird weder eine Anwältin oder ein Anwalt noch ein genormtes Formular benötigt. Folgende Inhalte sollten im Mietvertrag aber unbedingt berücksichtigt sein:

  • Vertragspartner: Es ist genau anzugeben, wer Vermieterin oder Vermieter ist und wer die Wohnung mietet. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Objekt mieten, dann sind sie auch gleichermaßen dafür verantwortlich, dass die Miete regelmäßig und rechtzeitig bezahlt wird.
  • Mietobjekt: Im Mietvertrag ist exakt festzuhalten, was vermietet wird. Geht es nur um die Wohnung oder ist auch die Mitbenutzung der Waschküche sowie ein Garagenplatz inbegriffen? Keinesfalls fehlen darf auch die Größe des Mietobjekts und ob dieses privat oder gewerblich genutzt wird.
  • Vertragsdauer: Mietverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Beide Vertragsarten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Befristungen unter drei Jahren sind unwirksam. Unter gewissen Bedingungen kann der Vertrag von der Mieterpartei allerdings trotzdem frühzeitig gekündigt werden.
  • Kaution und Höhe der Miete: Vermieter einer Wohnung fordern in der Regel beim Einzug eine Kaution. Sie dient als Absicherung, sollten während der Mietdauer gröbere Schäden entstehen und Reparaturen erfordern. Die Höhe der Kaution ist ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrags. Bis zu sechs Monatsmieten sind zulässig.
  • Hausordnung: Für die meisten Miethäuser gibt es eine verbindliche Hausordnung, sie sollte im Vertrag nicht fehlen. Mit der Unterschrift nimmt die Mieterin oder der Mieter diese verbindlich zur Kenntnis.

Was tun bei Zweifeln am Mietvertrag?

Durch Abschluss eines Mietvertrags gehen Eigentümerin oder Eigentümer und Mieterin oder Mieter eine Verbindung miteinander ein. Wer auf Nummer sicher gehen will oder gar Zweifel am Inhalt des Mietvertrags hat, sollte ihn von einem fachkundigen Anwalt im Vorfeld prüfen lassen.

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