Wohnsitz ummelden: Was ist zu tun?

Wenn Sie übersiedeln, müssen Sie sich bei der Meldebehörde ummelden, ansonsten drohen Strafen. Wo Sie sich ummelden müssen, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie dafür benötigen finden Sie hier.

Umzug: Muss ich mich ummelden?

In Österreich, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern, müssen Sie einen Wechsel des Wohnsitzes melden. Es besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie eine neue Unterkunft beziehen, egal ob vom In- oder Ausland, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Verstoßen Sie gegen das Meldegesetz, müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 2.180 Euro.

Wo muss ich einen neuen Wohnsitz melden?

Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) erfolgt bei jener Meldebehörde, die für Ihren neuen Wohnsitz zuständig ist. Das ist entweder das Gemeindeamt, der Magistrat oder in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Anmeldung eines Wiener Wohnsitzes ist bei jedem Wiener Meldeservice, unabhängig vom Wohnbezirk, möglich. Melden Sie einen neuen Hauptwohnsitz an, kann im Zuge dessen auch gleichzeitig die Abmeldung oder Ummeldung des alten Wohnsitzes stattfinden.

Wie lange habe ich für eine Ummeldung Zeit?

Für die An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes bei der Meldebehörde haben Sie drei Tage Zeit. Für eine Ummeldung haben Sie dreißig Tage Zeit. Eine Ummeldung liegt vor, wenn der Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz wird und umgekehrt bzw. wenn Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Personenstandes oder des Geschlechts im Ausland erfolgten.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Wohnsitzanmeldung?

  • Antragsformular (ausgefüllter Meldezettel, vom Unterkunftgeber unterschrieben). Unterkunftgeber ist für einen Hauptmieter der Haus- oder Wohnungseigentümer, für einen Mitbewohner in einer Mietwohnung der Hauptmieter.
  • Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, zB Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Etwaige Nachweise über akademische Grade
  • Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen diese hervorgehen
  • Ausländische Staatsbürger müssen einen Reisepass mitnehmen

Nach der erfolgreichen Meldung erhalten Sie als Meldebestätigung einen Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister.

Wieviel kostet eine Ummeldung?

Die An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos. Für die Ausstellung eines Duplikats der Meldebestätigung – etwa bei Verlust – fallen Gebühren an.

Wer ist noch über den Umzug zu informieren?

Neben den Meldebehörden müssen Sie Ihre neue Adresse auch noch anderen Dienstleistern mitteilen. Erste Anlaufstellen sind der Arbeitgeber, Kreditinstitute sowie Telekommunikations- und Energie-Dienstleister. Viele Behörden – etwa das Finanzamt – werden automatisch über die neue Adresse informiert. Wenn Sie leicht etwas vergessen, ist ein Nachsendeauftrag bei der Post ratsam. (scu)

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