Übernahme der neuen Wohnung: Das ist zu beachten

Übernahme der neuen Wohnung

Ein Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug ist unbedingt notwendig. So sichern Sie sich ab und können spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Bei der Wohnungsübernahme erhalten Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause. Bevor Sie Möbel und Kartons hineintragen, sollten Sie unbedingt noch einmal mit der Vermieterin oder dem Vermieter beziehungsweise der Maklerin oder dem Makler die Wohnung besichtigen. Nehmen Sie das Objekt bei der Wohnungsübergabe gemeinsam in Augenschein. Ist es in dem Zustand, in dem es Ihnen versprochen wurde? Sind die bei Vertragsunterzeichnung besprochenen Schäden repariert worden? Entsprechen die Wohnungsbestandteile dem Mietvertrag?

Warum ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen?

Etwaige Mängel oder Schäden sollten im Anschluss an die Besichtigung in einem Wohnungsübergabeprotokoll schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Ein Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug ist rechtlich zwar nicht vorgeschrieben, dokumentiert aber Schwarz auf Weiß den Zustand der Wohnung. Sollte es beim Auszug zu Streitigkeiten mit der Vermieterin oder dem Vermieter kommen, dient das Protokoll vor Gericht als Beweismittel. So können Sie bei der Wohnungsrückgabe nicht für Schäden belangt werden, die Sie nicht verursacht haben. Die Vermieterin oder der Vermieter können wiederum die Kaution oder einen Teil davon einbehalten, wenn sie anhand des Wohnungsübergabeprotokolls belegen können, dass gröbere Schäden vor dem Einzug noch nicht vorhanden waren.

Was muss das Wohnungsübergabeprotokoll beinhalten?

Ein genormtes Formular für das Wohnungsübergabeprotokoll gibt es nicht. Folgende Punkte sollten – neben eventuellen Schäden – aber unbedingt enthalten sein:

  • Anwesende Personen und deren Unterschrift
  • Allfällige Zeugen
  • Datum, Uhrzeit sowie Adresse der Wohnung
  • Beurteilung des Zustandes der Wohnung (nach Räumen getrennt)
  • Die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme
  • Die Anzahl der übergebenen Schlüssel (mit Schlüsselnummer)
  • etwaige sonstigen Bemerkungen

Wie geht man mit Mängeln in der Wohnung um?

Beim Einzug müssen alle Mängel, die nicht als normale Abnutzungserscheinungen durchgehen, im Protokoll notiert werden. Zur normalen Abnutzung zählen etwa vom Licht verfärbte Wände und Böden, kleine Kratzer im Parkett, Bohrlöcher und poröse Silikonfugen. Sinnvoll ist es, die Mängel nicht nur schriftlich, sondern auch anhand von Fotos zu belegen und eventuell auf einem Wohnungsplan zu vermerken.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Am besten sollte die Wohnungsübergabe bei Tageslicht erfolgen, da Mängel besser sichtbar sind. Nehmen Sie sich auch eine Begleitperson mit. Vier Augen sehen mehr als zwei. Folgende Punkte sollten Sie in Ihre Checkliste für die Wohnungsübergabe unbedingt aufnehmen:

  • Wände und Decken: Feuchte Stellen, Wasserflecken oder Schimmel
  • Fußboden begutachten: Wie ist der Zustand? Sind Dellen und Kratzer vorhanden?
  • Zustand der Oberflächen: Welche Fliesen sind im Bad vorhanden? Wie ist ihr Zustand?
  • Fenster: Lassen sie sich gut schließen? Sind sie dicht?
  • Wasserhähne & WC: Läuft das Wasser?
  • An den Einbauten rütteln: Sind Waschbecken, WC-Schüssel, Badewanne, Spüle und Abflüsse fest verbaut? Sind Stücke abgeschlagen oder Risse zu sehen?
  • Heizung: Wird sie warm?
  • Ist in der Wohnung Schimmel vorhanden?
  • Zählerstände ablesen und notieren

Dokumentieren Sie alle festgestellten Mängel und das vereinbarte Datum, bis zu welchen der Vermieter bzw. die Vermieterin diese beheben wird.

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