Die COVID-19-Krise verändert den Immobilienmarkt. Der Trend geht zur virtuellen Immobilienbesichtigung. Erfahren Sie hier, wie Immobiliensuche 4.0 geht!
Aufgrund des Social Distancing war eine Immobilienbesichtigung in gewohnter Form in den vergangenen Wochen praktisch unmöglich. Für viele ließ sich die Wohnungssuche allerdings nicht aufschieben – und das musste sie auch nicht werden. Denn zahlreiche Immobilienmakler setzen seit geraumer Zeit modernste Technik ein und ermöglichen virtuelle Rundgänge durch Wohnungen und Häuser. Ein Trend, der in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen und durch die aktuelle Situation beschleunigt wird.
Virtuelle Immobilienbesichtigung – was heißt das?
Von der Couch aus eine Immobilie besichtigen? Für viele von uns bislang undenkbar. Da hat man sich doch lieber zur Rush Hour quer durch die Stadt gestaut, um bei einer Besichtigung dabei zu sein. Die Corona-Krise hat ein Umdenken erzwungen und die Relevanz virtueller Besichtigungen von Wohnungen und Häusern unterstrichen. Durch ausgefeilte Technik werden viele freistehende Immobilien realitätsgetreu erlebbar – ohne dass Sie als Interessent selbst vor Ort sein müssen. Ein Mausklick auf das Objekt reicht und los geht die Wohnungs- oder Hausbesichtigung.
Welche Methoden gibt es?
- Hausbesichtigung über Live-Stream: Bei Wohnungsbesichtigung per Livestream bewegt sich der Makler mit seinem Smartphone zu einer fix vereinbarten Zeit durch das Objekt und filmt alle Räume ab. Als Interessent können Sie sich online einklinken und die Besichtigung in Echtzeit verfolgen. Über eine Chat-Funktion gibt es in der Regel die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
- 360°-Besichtigung: Virtuelle Besichtigungen sind häufig 360°-Rundgänge, die auf Fotos basieren. Fotografiert wird mit einer sogenannten omnidirektionalen Kamera, die die Innenräume dreidimensional scannt und die 360° Einzelbilder online in Form von virtuellen Rundgängen verknüpft und abbildet. Auf diese Weise können Sie einzelne Räume oder ganze Wohnungen und Häuser bis ins Detail begutachten – wie bei einer realen Begehung.
- Rundgang mit VR-Brille: Auch über Virtual Reality lassen sich Immobilienerlebnisse zeit- und ortsunabhängig schaffen. Als Interessent werden Sie in ein rein digitales oder simuliertes Umfeld versetzt. Das heißt, sie können auch Räume oder die Aussicht einer Wohnung erleben, die nur auf dem Plan existiert. Dafür ist allerdings eine spezielle Hardware, beispielsweise eine VR-Brille, nötig.
- Augmented Reality bei Neubauprojekten: Als sehr nützliches Tool im Entstehungsprozess von Immobilien bewährt sich auch Augmented Reality. Unter Augmented Reality versteht man eine durch digitale Informationen „angereicherte“ Realität. Auf diese Weise werden Wohnungen und Häuser sicht- und erlebbar, die erst in Planung sind. Mit Hilfe dieser Technik können Sie virtuell durch ihr potenzielles neues zu Hause gehen, dieses einrichten, die Wände färben und vieles mehr. Das kann die Entscheidungsfindung bei Neubauprojekten enorm erleichtern. Im Vergleich zu Virtual Reality ist hier keine eigene Hardware notwendig. Momentan ist Augmented Reality allerdings nur auf den Sehsinn reduziert.
Welche Vorteile hat eine virtuelle Immobilienbesichtigung?
Bilder vermitteln einen ersten Eindruck. Sie sind aber nicht in der Lage, alle relevanten Informationen zu transportieren. Auch können sie keinen realitätsgetreuen Einblick in die Immobilie geben. Bei einem virtuellen Rundgang gelingt das hingegen recht gut. Als InteressentIn bekommen Sie ein Gespür für Raumaufteilung, Stil und Atmosphäre der Immobilie. Basierend darauf lässt sich relativ gut entscheiden, ob das Haus oder die Wohnung in die engere Auswahl kommt oder nicht.
Was muss man als Suchender beachten?
Virtuelle Rundgänge sind eine enorme Erleichterung bei der Sondierung. Sie können dadurch schnell feststellen, ob die Immobilie für Sie grundsätzlich in Frage kommt oder nicht, ohne dass Sie vor Ort sein müssen. Ein echter Ersatz für eine persönliche Immobilienbesichtigung sind sie nicht. Denn es ist und bleibt nur ein Abbild der Wirklichkeit. Kleine Schönheitsfehler lassen sich virtuell leicht „aufhübschen“ und sehen bei nüchterner Betrachtung vor Ort möglicherweise ganz anders aus. Wer echtes Interesse hat, sollte sich vor Unterzeichnung des Vertrags schon sehr sicher sein, dass die Immobilie auch hält, was sie verspricht. Ansonsten empfiehlt es sich, einen realen Besichtigungstermin abzuwarten.
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