Auch wenn Kartons ausgepackt und Möbel aufgebaut sind, ist der Umzug noch nicht abgeschlossen. Mit dieser Checkliste sehen Sie auf einen Blick, was noch ansteht.
Worauf Sie nach dem Umzug keinesfalls vergessen sollten: Mit zu den wichtigsten Dingen gehört es, vor, während oder spätestens nach dem Umzug die Änderung der Adresse bei verschiedensten Stellen zu melden. Zwischen dem Ein- und Auspacken der Kartons geht das gerne unter. Eine hilfreiche Checkliste für die Zeit nach dem Umzug:
1. Wohnsitz ummelden
Sollten Sie es vor dem Umzug nicht geschafft haben, gilt es in die Gänge zu kommen. Denn die Ummeldung des Hauptwohnsitzes muss in Österreich innerhalb eines Monats erfolgen. Die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde kann gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen auch die Abmeldung beziehungsweise Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen. Das heißt, Sie ersparen sich einen Amtsweg. Haben Sie sich an Ihrem alten Hauptwohnsitz allerdings schon abgemeldet, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug an Ihrem neuen Hauptwohnsitz melden. Bedenken Sie: Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, müssen Sie mit einer Geldstrafe in der Höhe von 726 Euro rechnen. Zur Anmeldung benötigt man ein ausgefülltes Meldezettel-Formular. Wenn Sie in Miete wohnen, muss es von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter unterschrieben werden. Bei Familien müssen alle Mitglieder einzeln mit einem eigenen Meldezettel umgemeldet werden.
2. Adressenänderung bekannt geben
Wenn Sie eine neue Adresse haben, so gibt es einige Stellen, die Sie informieren sollte. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber sollte auch möglichst zeitnah über Ihre neue Adresse informiert werden. Sind Sie beim Arbeitsmarktservice gemeldet, müssen Sie dort die neue Adresse melden. Genauso sind folgende Stellen zu kontaktieren:
- Banken
- Handyanbieter
- Vereinen
- private Versicherungsanbieter
- Kindergärten oder Schulen
- Versandhändler
3. Nachsendeauftrag der Post
So gewissenhaft Sie auch vorgehen, in der Regel vergisst man gerne auf einige Institutionen oder Personen. Und sei es die Großcousine aus Amerika, der immer nur zu Weihnachten schreibt. Um auf Nummer sicher zu gehen und auch weiterhin alle an Sie gerichteten Briefe und Postsendungen zu erhalten, empfiehlt es sich, einen kostenpflichtigen Nachsendeauftrag bei der Post zu machen. Denn die neue Bewohnerin oder der neue Bewohner Ihrer alten Wohnung ist nicht verpflichtet, die Post an Sie weiterzuleiten. Sendungen können einfach ungeöffnet in das nächste Postfach geworfen werden und gehen damit wieder automatisch an die Absenderadresse retour. Besonders bei Rechnungen oder Benachrichtigungen durch Ämter kann das unangenehme Folgen haben.
4. Auto ummelden
Wenn Sie das Bundesland oder den Bezirk wechseln, ist auch der Zulassungsschein für den PKW umzumelden. Dazu müssen Sie eine Zulassungsstelle in Ihrem neuen Wohnbezirk oder Ort aufsuchen. Aber Achtung: Zuerst muss der Wohnsitz umgemeldet werden, ansonsten können Sie Ihr Auto nicht ummelden.
5. Parkpickerl umändern
Auch das Parkpickerl gehört umgemeldet, das geht in vielen Fällen bereits online. Die Änderung ist allerdings erst möglich, wenn das Auto bereits umgemeldet wurde und die neue Adresse im Zulassungsschein vermerkt ist. Also zuerst zum Meldeamt, dann auf die Zulassungsstelle und im Anschluss zur KFZ-Ummeldung, so ersparen Sie sich doppelte Behördenwege.
6. Energie, Strom & Telekommunikation
Wichtig ist auch die Abmeldung beim Energie- und Stromanbieter. Idealerweise haben Sie bei Ihrem Auszug den Zählerstand notiert und die Abmeldung beim Energieversorger bekannt gegeben. Wenn nicht, dann holen Sie das unbedingt gleich nach. Gleichzeitig sollten Sie auch checken, ob Sie Ihren Vertrag für Festnetz oder Internet ab- oder umgemeldet haben.
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