Ein Haus oder eine Wohnung zu erben, zieht viele Überlegungen nach sich. Von finanziellen bis zu rechtlichen Aspekten, gilt es Vieles zu beachten, wenn Sie gerade eine Immobilie geerbt haben – wir geben einen Überblick.
Das Thema „Erben“ wird gedanklich gern weit nach hinten geschoben. Denn natürlich will man vertraute Menschen so lange wie möglich um sich haben. Aber das Leben birgt viel Unerwartetes. Manche Menschen kommen sehr unvorhergesehen oder viel früher als gedacht in die Situation, Familienbesitz etwa in Form einer Immobilie zu erben. In ohnehin herausfordernden Momenten lässt sich schwer abschätzen, was dadurch auf einen zukommt.
Ein Haus oder eine Wohnung zu erben kann auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Belastung wirken, die einen überfordert. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig und in aller Ruhe damit auseinanderzusetzen. Welche Schritte sind erforderlich? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Welche Herausforderungen gilt es zu meistern?
Erbschaft antreten, oder nicht?
Die erste Frage, die sich meist stellt is, ob man das Erbe antreten soll. Für diese Entscheidung haben Sie in der Regel mindestens vier Wochen Zeit. Es bestehen drei Optionen: Das Erbe bedingt oder unbedingt antreten oder es ausschlagen. Wichtig ist dabei zu wissen: Sie erben als Rechtsnachfolgerin oder Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person nicht nur das Vermögen, sondern auch etwaige Schulden. Deshalb sollten Sie sich vorab genau über die Ist-Situation informieren.
Gut zu wissen ist auch: Wer eine Immobilie erbt, hat jedenfalls auch Verpflichtungen. Das Erbschaftsgesetz verlangt etwa, dass Erbinnen und Erben die Erbschaft beim Finanzamt melden. Sonst kann es zu einer Geldstrafe kommen.
Immobilie erben: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
In Österreich ist das Erben eines Hauses oder einer Wohnung aktuell steuerfrei. Aber: Auch wenn es keine klassische Erbschaftssteuer gibt, fallen trotzdem Kosten an:
Immobilie geerbt: die Kosten
- Grunderwerbssteuer: Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung erbt, muss die Grunderwerbssteuer bezahlen. Sie hängt vom Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Immobilie ab und beträgt zwischen 0,5 und 3,5 Prozent des Immobilienwerts. Als Bemessungsgrundlage können der Einheitswert, der Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria oder eine gutachterbasierte Wertbestimmung herangezogen werden.
- Eintragung ins Grundbuch („Verbücherung“): Nach der Einantwortung, also der gerichtlichen Übergabe der Verlassenschaft in Ihren Besitz, müssen Sie innerhalb eines Jahres die Eintragung als neuer Eigentümerin oder Eigentümer ins Grundbuch beantragen. Dafür sind ein rechtskräftiger Einantwortungsbeschluss und ein Staatsbürgerschaftsnachweis nötig. Die Eingabengebühr beträgt 42 Euro (elektronisch) beziehungsweise 62 Euro (nicht elektronisch). Zusätzlich ist – je nach individueller Erbsituation – mit einer Zahlung von 1,1 Prozent des Verkehrswertes oder des dreifachen Einheitswerts zu rechnen. Eventuell müssen Sie auch nachweisen, dass Sie mit der verstorbenen Person verwandt sind. Es können auch weitere Kosten wie zum Beispiel Sachverständigengebühren auf Sie zukommen.
Die geerbte Immobilie selbst nutzen
Sie können ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung selbst nutzen. Dabei sollten Sie aber beachten, in welchem Zustand die Immobilie ist, wie viel Geld Sie für etwaige Renovierungsarbeiten benötigen und ob Sie dafür einen Immobilienkredit aufnehmen müssen. Wenn das geerbte Objekt vermietet ist, haben Sie das Recht, die Mieterin oder den Mieter zu kündigen. Unterliegt die Wohnung dem Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes müssen Sie Ihren Eigenbedarf begründen.
Das geerbte Haus oder die Wohnung vermieten
Wollen Sie eine geerbte Wohnung oder ein geerbtes Haus vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. In diesem Fall lohnt sich eine professionelle steuerliche Beratung. Berechnen Sie vorab genau, ob sich das Vermieten finanziell überhaupt lohnt, da gerade alleinstehende Häuser hohe Instandhaltungskosten haben.
Immobilie geerbt: Was beim Weiterverkauf zu beachten ist
Möchten Sie die geerbte Immobilie verkaufen, müssen Sie etwaige Grundschulden oder Hypotheken vom erzielten Kaufpreis bezahlen. Auf den übrigbleibenden Gewinn zahlen Sie eine Immobilienertragssteuer. Der Gewinn wiederum hängt davon ab, zu welchem Preis Sie die Immobilie veräußert haben und wie viel die verstorbene Person ursprünglich dafür bezahlt hatte.
Wie Sie sonst noch interessieren könnte:
- Infos zur Grunderwerbssteuer des Finanzministeriums
- Details zum Grundbuch auf oesterreich.gv.at
- Allgemeine Auskunft zum Erbrecht auf oesterreich.gv.at
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