Haushaltsversicherung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Haushaltsversicherung

Wer muss die Haushaltsversicherung abschließen? Wie hoch sind die Kosten dafür? Und welche Schäden sind damit abgedeckt?

Vom Wasserrohrbruch bis zum Einbruch: Es gibt viele potenzielle Gefahren, die einen Wohnungsmieter teuer zu stehen kommen können. Der Abschluss einer Haushaltsversicherung deckt die gängigsten Schadensfälle und lässt beruhigter schlafen. 80 bis 90 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher haben vorgesorgt und eine Versicherung für ihren Haushalt abgeschlossen. Die Unterschiede bei den Angeboten sind aber enorm, deshalb gibt es vor der Unterzeichnung einer Haushaltsversicherung einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.

Frage: Ist der Abschluss einer Haushaltsversicherung verpflichtend?

Antwort: Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass eine Haushaltsversicherung abgeschlossen werden muss. Die Haushaltsversicherung ist demnach nicht verpflichtend. Die Mietervereinigung Österreich rät allerdings allen Mietern dringend dazu, im eigenen Interesse eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Denn passiert tatsächlich ein Schadensfall, können ohne Versicherung extrem hohe Kosten anfallen. 

Frage: Wer muss eine Haushaltsversicherung abschließen?

Antwort: Die Vermieterin oder der Vermieter kann die Mieterin oder den Mieter nicht dazu zwingen, eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Dahingehende Klauseln im Mietvertrag sind ungültig. Trotzdem sollte jede Mieterin oder jeder Mieter von sich aus eine Haushaltsversicherung haben, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Im Fall von Wohngemeinschaften ist es ratsam, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder Untermieterinnen und Untermieter als Versicherungsnehmer in den Vertrag mitaufzunehmen.

Frage: Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltsversicherung?

Antwort: Die Versicherungssumme kann auf zwei Wegen festgelegt werden: Über die Wohnnutzfläche und die jeweilige Ausstattungskategorie oder über die Summe aus dem Neuwert aller Gegenstände in der Wohnung. Die Kosten für eine Haushaltsversicherung sind sehr unterschiedlich was Prämien, Leistungen und Versicherungssummen betrifft. Es gibt Basispakete und Zusatzleistungen. Rechnen Sie bei einer 90 Quadratmeter großen Wohnung mit einer zu zahlenden Prämie zwischen 120 und 230 Euro pro Jahr und einer maximal ausbezahlten Versicherungssumme von 80.000 bis 130.000 Euro.

Frage: Worauf ist beim Abschluss einer Haushaltsversicherung zu achten?

Antwort: Es ist auf jeden Fall ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen. Besonders was Ausschlüsse und Ausnahmen betrifft, sollte man vorsichtig sein. Versicherungen zahlen außerdem nicht oder beschränkt, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Sie können bei der Prämie sparen: Etwa wenn Sie einen Tarif mit Selbstbehalt wählen oder wenn sie das Geld jährlich statt monatlich überweisen.

Frage: Was ist alles in der Haushaltsversicherung inkludiert?

Antwort: Mit der Haushaltsversicherung sind Schäden an allen beweglichen Gegenständen im Haus oder in der Wohnung, die der privaten Nutzung dienen, abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Möbel wie Betten und Kästen oder Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Fernseher. Außerdem deckt die Haushaltsversicherung Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch entstanden sind. Sehr häufig ist auch eine Privat-Haftpflichtversicherung mit im Paket. Nicht versichert sind zum Beispiel Geschäftsgelder, Fahrzeuge, Glasdächer und Bestandteile des Gebäudes.  

Frage: Wann und wie müssen Schäden gemeldet werden?

Antwort: Bei einem Schaden im eigenen Haushalt sollten Sie schnell reagieren. Als ersten Schritt ist der Schaden Ihrer Versicherung zu melden, im Idealfall schriftlich. Dies sollte bei den meisten gängigen Haushaltsversicherungen innerhalb von maximal drei Tagen geschehen, wenn es sich um eine Sachversicherung handelt. Bei der Haftpflicht muss der Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche, gemeldet werden.

Frage: Was ist im Falle eines Einbruchs zu tun?

Antwort: Damit die Versicherung bei Einbruchdiebstahl zahlt, muss ein gewaltsames Eindringen nachweisbar sein. Für Wertgegenstände gibt es bestimmte Entschädigungsgrenzen. Es ist jedenfalls ratsam, Schmuck und andere Wertgegenstände inklusive Rechnung und Foto der Versicherung vorab bekanntzugeben, um im Falle eines Einbruchs Beweise zu haben. Ist der Ernstfall eingetreten, erstellen Sie einer Liste aller Gegenstände, die gestohlen oder beschädigt wurden. Setzen Sie sich neben der Versicherung auch mit der Polizei in Verbindung und geben die Liste weiter. Falls Bankomat- oder Kreditkarten entwendet wurden, sollten Sie diese sofort sperren lassen. (maka)

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