Kaution: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten

Wie viele Monatsmieten Kaution erlaubt sind, wie sie zu zahlen ist und in welchen Fällen die Kaution einbehalten werden darf – ein Überblick.

Jeder der eine Wohnung mietet, muss sich früher oder später mit dem Thema Mietkaution auseinandersetzen. Dabei tauchen oft Fragen auf wie „Sind fünf Monatsmieten Kaution überhaupt erlaubt?“ und „Darf der Vermieter die Kaution zum Ausbessern von Kratzern im Parkettboden einbehalten?“ Fest steht: Die Kaution ist einer der häufigsten Streitgründe zwischen Mietern und Vermietern.

1. Was ist eine Kaution?

Im Rahmen eines Mietvertragsabschlusses müssen Mieter für den Vermieter fast immer eine Kaution hinterlegen, die beim Auszug rückerstattet wird. Die Kaution dient dem Vermieter als finanzielle Rückstellung für künftige Forderungen – wie etwa offene Mietzinszahlungen oder Reparaturarbeiten durch Schäden seitens der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses.

2. Wie hoch darf die Kaution in Österreich sein?

In Österreich sind als Kaution drei Brutto-Monatsmieten üblich. Unter einer Brutto-Monatsmiete versteht man die Nettomiete plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer. Laut Oberstem Gerichtshof sind aber bis zu sechs Brutto-Monatsmieten zulässig.

3. Wie ist die Kaution zu zahlen?

Die Kaution wird meist in bar, per Überweisung oder mittels Sparbuch an den Vermieter übergeben. Wird die Kaution als Geldbetrag übergeben, hat der Vermieter diese fruchtbringend anzulegen – also etwa in Form eines verzinsten Sparbuchs. Der Erhalt der Kaution soll dabei unbedingt vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

4. In welchen Fällen darf die Kaution einbehalten werden?

Hat der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht, die nicht unter eine normale Abnutzung fallen, darf der Vermieter die Kaution bzw. einen Teil davon für die nötigen Reparaturen einbehalten. Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren wie kleinere Löcher in den Wänden oder Kratzer im Parkettboden fallen aber nicht darunter. Denn: Grundsätzlich zahlen Mieter dafür, dass Sie eine Wohnung benützen dürfen. Eine leichte Abnützung ist daher bereits mit der Miete abgegolten. Mietrückstände dürfen ebenso mit der Kaution ausgeglichen werden.

Das Zurückgeben der Wohnung in neu ausgemaltem Zustand ist immer wieder ein Streitthema wenn es um die Einbehaltung der Kaution geht. Grundsätzlich müssen Mieter die Wohnung nicht neu ausgemalt zurückgeben, solange die Wandfarbe nicht übermäßig abgenutzt oder in einer ortsunüblichen Art und Weise verändert wurde – zum Beispiel ein grell bunter Anstrich. Klauseln im Mietvertrag, die ein verpflichtendes Ausmahlen der Wohnung bei Auszug besagen, sind rechtswidrig.

Um Streitereien zu vermeiden, sollten Mieter darauf achten, mittels Übergabeprotokoll und Fotos den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug zu dokumentieren.

5. Wann bekommt man die Kaution zurück?

Im Mietrechtsgesetz ist festgehalten, dass die Kaution nach Ende des Mietvertrags unverzüglich an den Mieter zurückzuzahlen ist, soweit sie nicht für die Reparatur von Schäden oder sonstigen berechtigten Forderungen des Vermieters herangezogen wird . Die Kaution muss zudem verzinst zurückgezahlt werden. (scu)

Weiterführende Informationen und Quellen:

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