Parifizierung: Wem gehört wie viel?

Eine Parifizierung (Nutzwertgutachten) regelt die Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft. Wozu es benötigt wird, wer eine Parifizierung erstellen darf und was ein Gutachten kostet.

Was ist ein Nutzwertgutachten?

Das Nutzwertgutachten, auch Parifizierung genannt, beschreibt das Eigentumsverhältnis einer Liegenschaft – beispielsweise die Eigentumsanteile einzelner Miteigentümer an einem Wohnhaus.

Ein Sachverständiger oder Ziviltechniker bewertet dafür die Eigentumsobjekte einer Liegenschaft. Das Ergebnis dieser Bewertung wird folglich als Nutzwert bezeichnet.

Bei der Nutzwertberechnung wird jedes eigentumsfähige Objekt (Wohnung, Geschäftsraum, Garagenplatz) berücksichtigt und mit den übrigen Wohneinheiten verglichen. Basis der Berechnung ist die Nutzfläche, das ist die gesamte Bodenfläche (ohne Wände) einer Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit. Gemeinschaftlich genutzte Teile wie Gänge oder das Treppenhaus bleiben unberücksichtigt.

Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche einer Wohnung im Vergleich zu anderen Wohneinheiten im selben Haus gibt es für werterhöhende oder – vermindernde Eigenschaften wie Dachschrägen, Balkone oder Stockwerkslage. So hat etwa eine Erdgeschosswohnung einen geringeren Nutzwert als eine Wohnung derselben Größe in einem mittleren Stockwerk.

Warum eine Parifizierung?

Bei einer Liegenschaft wie einem Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten dient der Nutzwert als Berechnungsschlüssel um Gemeinschaftskosten wie den Betriebskostenanteil der einzelnen Wohnungen im Haus zu ermitteln. Durch den Nutzwert als Berechnungsschlüssel werden die Kosten gerecht auf die einzelnen Eigentümer verteilt. Eigentümer kleinerer Wohneinheiten müssen dadurch nicht die gleichen Kosten tragen wie Eigentümer größerer Wohnungen.

Ein Nutzwertgutachten ist zudem die Voraussetzung für die Erstellung eines Wohnungseigentumsvertrages und in weiterer Folge die Eintragung in das Grundbuch.

Wer darf eine Parifizierung erstellen?

Die Nutzwertberechnung wird von für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikern oder von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Hochbau- oder Immobilienwesen berechnet.

Kosten einer Parifizierung

Die Kosten für ein Nutzwertgutachten sind je nach Anbieter unterschiedlich hoch und hängen von der Größe der Liegenschaft ab. Das Einholen von Angeboten mehrerer Anbieter kann sich daher lohnen. Viele Ziviltechniker bieten ein Nutzwertgutachten ab einem Preis von 500 Euro plus zusätzlich 1,20 Euro je m² an. Preise ab 1.200 Euro für ein Wohnhaus bis zu vier Wohneinheiten (exkl. 20 Prozent MwSt) sind üblich. (scu)

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