Nachmieter suchen: Rechte & Pflichten

Nachmieter suchen

Vorzeitig aus einem Mietvertrag herauszukommen, ist nicht immer leicht. Kann die Suche nach einem Nachmieter die Lösung sein?

Ein neuer Job in einer neuen Stadt, eine Trennung oder ein Studienabbruch sind nur wenige der vielen Gründe, warum jemand schnell und vorzeitig aus einem Mietvertrag heraus will. Damit das möglich wird und um die Kündigungsfrist zu umgehen, suchen viele selbst nach einem Nachmieter oder einer Nachmieterin. Ganz so einfach gestaltet sich das allerdings nicht immer.

Wie ist die Rechtslage in Österreich?

Mieterinnen und Mieter sitzen immer wieder einem Irrtum auf. Sie glauben rascher aus ihrer Wohnung ausziehen zu können, wenn sie potenzielle Nachmieter suchen und den Eigentümern drei Vorschläge liefern. Einen Nachmieter oder eine Nachmieterin zu finden, reicht jedoch nicht, um frühzeitig aussteigen zu können. Denn die Mietpartei hat eigentlich kein Anrecht darauf, einen Nachmieter oder eine Nachmieterin zu präsentieren. Es braucht das Einverständnis des Wohnungsbesitzer oder der Wohnungsbesitzerin.

Wann darf man einen Nachmieter oder eine Nachmieterin benennen?

Die Vermieterin oder der Vermieter ist nur dann verpflichtet einen Nachmieter oder eine Nachmieterin zu akzeptieren, wenn es eine entsprechende Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt. Diese Klausel erleichtert einen früheren Ausstieg aus dem Mietvertrag. Die Bedingung lautet meist, einen geeigneten Nachmieter oder eine passende Nachmieterin vorzuschlagen. Die Vertragsklauseln fallen aber sehr unterschiedlich aus und der Vertragslaut muss unbedingt genau geprüft werden. Es ist beispielsweise zu unterscheiden, ob die Mietpartei das Recht hat, einen Nachmieter oder eine Nachmieterin selbst zu benennen oder aber nur vorzuschlagen.

Nachmieter dürfen nur dann benannt werden, wenn das vertraglich so festgehalten ist.

Tipps: Nachmieter oder Nachmieterin suchen

Gibt die Vermieterin oder der Vermieter grünes Licht oder ist es vertraglich geregelt, kann die Suche nach einem Nachmieter oder einer Nachmieterin beginnen. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Frühzeitig mit der Suche beginnen: Speziell in ländlichen Regionen kann es dauern, bis ein passender Nachmieter oder eine Nachmieterin gefunden ist.
  • Anzeigen über Internet-Plattformen schalten.
  • Ähnliche Typen suchen: Als Alleinstehender oder Alleinstehende sollte man keine vierköpfige Familie mit Hund als Nachmieterpartei vorschlagen.
  • Mietbedingungen offen legen und prüfen, ob der Nachmieter oder die Nachmieterin diese auch tatsächlich erfüllt.

Ganz entscheidend bei der Nachmietersuche ist eine enge Kooperation mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Denn es hängt in den meisten Fällen sehr stark von deren Einverständnis ab. So könnten Sie ihnen beispielsweise anbieten, bei der Wohnungsbesichtigung von Interessenten und Interessentinnen dabei zu sein.

Der Vermieter lehnt den vorgeschlagenen Nachmieter ab – was tun?

Wenn eine Nachmieterin oder ein Nachmieter vorgeschlagen aber von der Vermieterin oder dem Vermieter abgelehnt wurde, so kann die Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen untervermietet werden. In unserem Artikel zum Thema Untervermietung erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

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