
Einen Zweitwohnsitz zu haben, kann viele Vorteile mit sich bringen. Was Sie unbedingt bedenken sollten, wenn Sie bereits einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und mit einem Nebenwohnsitz im eigenen Land liebäugeln.
Wie das Leben so spielt, verteilen sich Interessen oder Beziehungen manchmal auf mehrere Standorte zugleich. Ein Zweitwohnsitz kann zum Beispiel nötig werden, wenn Sie weit entfernt vom Hauptwohnsitz studieren, arbeiten, eine Fernbeziehung haben oder einfach nur regelmäßig Urlaub in den Bergen, am See oder in Ihrer Lieblingsstadt machen wollen.
Wer einen Zweitwohnsitz in Österreich anstrebt, sollte sich zuvor allerdings genau informieren, was auf Sie zukommt. Grundsätzlich sind die Bedingungen für Zweitwohnsitze in Österreich in den Landesraumordnungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Gerade in den westlichen Bundesländern wie Tirol oder Salzburg herrscht eine hohe Nachfrage an Ferienimmobilien, deshalb wurden dort besonders strenge Gesetzesvorlagen eingeführt.
Was ist ein Zweitwohnsitz?
Der Hauptwohnsitz ist der „Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“, etwa was Arbeit oder Familie betrifft. Beim Zweitwohnsitz, auch Nebenwohnsitz genannt, ist das anders: Damit ein Wohnort als Nebenwohnsitz eingestuft wird, reicht ein „Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen“. Das kann zum Beispiel ein Studium sein, eine berufliche Tätigkeit oder ein regelmäßiger Freizeitaufenthalt. In Österreich können grundsätzlich beliebig viele Nebenwohnsitze begründet werden.
Was sind die Vorteile eines Zweitwohnsitzes?
Wer das nötige Kleingeld hat, verschafft sich mit einem Zweitwohnsitz in Österreich einige Vorteile. Einerseits kann eine gekaufte oder gemietete Zweitwohnung jederzeit verwendet werden, wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen viel Zeit an einem weiteren Ort abseits Ihres Hauptwohnsitzes verbringen. Andererseits kann etwa der Kauf einer Ferienimmobilie als Investment betrachtet werden, um zur Altersvorsorge beizusteuern. Falls die Immobilie touristisch vermietet wird, wenn Sie selbst gerade nicht darin wohnen, erzielen Sie zudem Mieteinnahmen. Wichtig: Wie eine Immobilie genutzt werden darf beziehungsweise muss, entscheidet die jeweilige Gemeinde vor Ort.
Gibt es eine Meldepflicht bei der Zweitwohnung?
In Österreich besteht laut Meldegesetzt eine generelle Meldepflicht. Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, muss sich demnach innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden. Das gilt sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenwohnsitz. Um einen Zweitwohnsitz in Österreich anzumelden, müssen Sie beim jeweiligen Meldeamt benötigte Unterlagen wie einen ausgefüllten Meldezettel, einen Lichtbildausweis und einen Identitätsnachweis, wie zum Beispiel Führerschein oder Geburtsurkunde, einreichten.
Worauf müssen Sie beim Zweitwohnsitz sonst noch achten?
Generell ist es ratsam, zwischen einem Zweitwohnsitz und einem reinen Ferienwohnsitz zu unterscheiden. Daher sollten Sie sich am besten bei einer fachkundigen Expertin oder einem Experten im Immobilienrecht erkundigen, worin der genaue Unterschied liegt und worauf es in Ihrer individuellen Situation besonders ankommt. Außerdem gilt es zu beachten, dass Sie am Ort des Zweitwohnsitzes nicht an bestimmten Wahlen, etwa Gemeinderatswahlen, teilnehmen können. Auch der Besuch von Schulen und Kindergärten kann an den Hauptwohnsitz gebunden sein. Zudem sind oft auch finanzielle Förderungen eines Bundeslandes mit dem Hauptwohnsitz verbunden und für Nebenwohnsitze ausgeschlossen.
Welche Kosten fallen bei einem Zweitwohnsitz an?
Rechnen Sie im Falle eines Zweitwohnsitzes mit zusätzlichen Kosten. Viele Bundesländer haben eine Zweitwohnsitzsteuer (Zweitwohnsitzabgabe), die jeweils unterschiedlich geregelt ist. In Tirol ist diese Steuer zwar für Ferienwohnsitze zu entrichten, jedoch nicht für von Berufspendlern genutzte Zweitwohnsitze. Eine einheitliche Zweitwohnsitzsteuer gibt es in Österreich bis dato nicht. Sie wird aber unter anderem vom Gemeindebund gefordert – zumindest für die Besitzerinnen und Besitzer von Ferienwohnungen.
Sie sollten sich außerdem bewusstmachen, dass im Falle eines Zweitwohnsitzes übliche Gebühren wie Haushaltsversicherung, Betriebskosten oder Müllabgaben ebenfalls bezahlt werden müssen. Auch die Kosten für die GIS (Rundfunkgebühr) sind am Zweitwohnsitz zu entrichten. Allerdings können Sie je nach Nutzungsdauer eine „eingeschränkte Meldung“ abgeben. (rub)
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