Wohnungen in Wien privat auf Plattformen wie Airbnb zu vermieten, ist künftig strenger geregelt. Welche Änderungen bei der Privatvermietung in Wien ab Juli 2024 gelten.
In einer sehenswerten Stadt wie Wien boomt das Geschäft, privat über Plattformen wie Airbnb Wohnungen zu vermieten. Nun hat die Stadt die Bauvorschriften, geregelt in der Wiener Bauordnung, weiter verschärft. Ab dem Sommer 2024 gelten neue Regelungen für Privatvermietungen in Wien. Die Änderungen im Überblick:
Privatvermietung in Wien: Welche Änderungen sind geplant?
Ab 1. Juli 2024 ist die Privatvermietung von Wohnungen in Wien zeitlich begrenzt: Vermieter*innen dürfen Wohnungen in Wien nur noch für 90 Tage pro Jahr an Reisende vermieten – außer sie haben eine Ausnahmebewilligung.
Ebenfalls neu: Die Novelle der Bauvorschrift unterscheidet nicht mehr zwischen Wohnungen in und außerhalb von Wohngebieten. Sondern sie gilt für alle Wohnungen in Wien.
Was bedeuten die Änderungen für Vermieter*innen?
Wer in Wien eine Wohnung privat vermietet, etwa über Plattformen wie Airbnb, darf dies künftig unter gewissen Voraussetzungen nach wie vor tun. Für Privatvermietungen in Wien gibt es aber Bedingungen und Einschränkungen, die Sie ab Juli 2024 einhalten bzw. beachtet müssen.
Wissenswertes für die Privatvermietung in Wien
- Die Vermieter*innen müssen den Hauptwohnsitz in der Wohnung haben und beibehalten.
- Wohnungen dürfen maximal an 90 Tagen im Jahr touristisch vermietet werden.
- Für eine Vermietung von mehr als 90 Tagen pro Jahr brauchen Vermieter*innen eine Ausnahmeregelung.
Wissenswertes zur Ausnahmeregelung
- Die Sondergenehmigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen für fünf Jahre vergeben.
- Das Haus darf nicht in einer Wohnzone liegen.
- Die Wohnung muss ohne Wohnbaufördermittel errichtet worden sein. Für Genossenschaftswohnungen gibt es demnach keine Bewilligung.
- Vermieter*innen müssen im Antrag nachweisen, dass die Miteigentümer*innen der touristischen Nutzung eingewilligt haben.
Weshalb braucht es bei der Privatvermietung in Wien Änderungen?
Die neue Regelung soll wieder eine Balance zwischen Tourismus und Wohnungsmarkt schaffen. Ziel ist es, dass Wohnungen oder ganze Gebäude in Wien nicht mehr vollständig dem Wohnungsmarkt entzogen werden, indem sie privat touristisch vermietet werden. Das soll den Wohnungsmarkt schützen und mehr verfügbaren Wohnraum schaffen.
Wie wirken sich die Änderungen auf den Tourismus aus?
Touristinnen und Touristen müssen aufgrund der Novelle vermutlich mit einem eingeschränkten Angebot an privat vermieteten Wohnungen in Wien rechnen. Von Seiten der Bürger*innen könnte die Novelle die Tourismusakzeptanz steigern, da sie nicht länger mit Tourist*innen um Wohnraum konkurrieren müssen. Das Unternehmen Airbnb unterstützt eigenen Angaben zufolge die neuen Regelungen, um „Transparenz in der Kurzzeitvermietung schaffen und verantwortungsvollen Tourismus fördern“.
Wie wirken sich die Änderungen auf Privatvermieter*innen aus?
Vermieter*innen, die ihre Wohnung länger als 90 Tage im Jahr touristisch vermieten möchten, sollten sich unbedingt um eine Ausnahmegenehmigung bemühen. Nur so können sie unter gewissen Voraussetzungen weiterhin wie gewohnt vermieten und Einnahmen erzielen.
Dabei ist zu beachten: Die neue Ausnahmebewilligung wird nur für maximal die Hälfte der Wohnungen eines Hauses vergeben. Auch sollten Vermieter*innen künftig jedenfalls die Ortstaxe abliefern. Dies ist bereits seit 2017 verpflichtend und kann auf Basis der Bauverordnungsvolle verstärkt kontrolliert werden.
Wie wirken sich die Änderungen auf den Wohnungsmarkt aus?
Privat vermietete Wohnungen wie über Airbnb sollen mithilfe der neuen Regelung den Wohnungsmarkt nicht länger beeinträchtigen. Konkret heißt das: Die Änderungen bei der Privatvermietung in Wien wurden eingeführt, um den Wohnungsmarkt zu beruhigen. Ziel ist es, dass wieder ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen touristisch vermieteten und rein privat genutztem Wohnraum entsteht.
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