Wohnung vermieten: Diese Tipps sollten Sie beachten

Wie finden Sie passende Mieterinnen und Mieter? Welche Vorschriften sind zu beachten? Tipps für künftige Vermieterinnen und Vermieter: Was zu tun ist, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten.

Egal, ob Sie eine Eigentumswohnung gekauft oder geerbt haben: Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten, gilt es einige Regeln einzuhalten. Was genau ist zu beachten? Bevor Sie handeln, sollten Sie sich genau über Mietzinshöhe, Kaution, Vertragsbestimmungen, Rechte, Pflichten und Steuern informieren. Mit diesen Tipps können Sie Schritt für Schritt vorgehen, um Ihre Wohnung erfolgreich zu vermieten.

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten?

Als ersten Schritt sollten Sie bestimmte Fragen schon vorab abklären, um Ihre Vorstellungen festzulegen, zum Beispiel:

  • Möchten Sie die Wohnung kurz- oder langfristig vermieten?
  • Wird der Mietvertrag eine zeitliche Begrenzung haben?
  • Zu welchem Preis (Mietzins) wollen Sie die Wohnung vermieten?
  • Wie viele Personen sollten maximal in der Wohnung leben?
  • Wie stehen Sie zu Haustieren in der Wohnung?

Wie finden Sie eine Mieterin oder einen Mieter?

Als zweiten Schritt sollten Sie darüber entscheiden, ob Sie die Suche nach einer passenden Mieterin oder einem Mieter selbst übernehmen oder, ob Sie ein professionelles Maklerbüro damit beauftragen. In jedem Fall ist es wichtig, die oben genannten Vorstellungen klar zu kommunizieren.

Wenn Sie die Suche selbst in die Hand nehmen, können Sie unter anderem in Zeitungen oder Online-Plattformen Inserate aufgeben.

Die Wohnungsinserate auf immobilien.derStandard.at sind für private Vermieterinnen und Vermieter kostenlos und können momentan nur am Desktop und noch nicht mobil erstellt werden.

Tipp
Als Privatperson können Sie bis zu zwei Immobilien für vier Wochen kostenlos auf immobilien.derStandard.at inserieren. Momentan ist die Erstellung eines Inserats jedoch nur am Desktop und noch nicht mobil möglich.

Wenn Sie ein Maklerbüro beauftragen, übernimmt dieses die Anzeigenschaltung und die Wohnungsbesichtigungen für Sie.

Was ist bei der Auswahl der Mieterin oder des Mieters zu beachten?

Wenn eine passend erscheinende Mieterin oder ein Mieter gefunden ist, folgt eine sorgfältige Überprüfung und Einschätzung. Informieren Sie sich darüber, welcher Art von Arbeit die potenzielle Mieterin oder der potenzielle Mieter nachgeht. Lassen Sie sich als Sicherheit den Einkommensnachweis zeigen. Tabu sind persönliche Fragen nach ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder politischer Denkweise an die künftige Mieterin oder den Mieter.

Tipp
Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten und dabei auf Nummer Sicher gehen möchten: Bei Angst vor so genannten „Mietnomaden“ können Sie sich noch genauer erkundigen. Fragen Sie bei den bisherigen Vermieterinnen und Vermietern nach, ob die Miete bisher pünktlich gezahlt wurde.

Wohnung vermieten: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Auch nachdem der Mietvertrag aufgesetzt und unterschrieben sowie die Wohnung inklusive Wohnungsübergabeprotokoll übergeben wurde, haben Sie als Vermieterin oder Vermieter zahlreiche Rechten und Pflichten.

Im Österreichischen Mietrecht ist genau geregelt, was zu beachten ist, um eine Wohnung zu vermieten. Das betrifft unter anderem Kosten, welche von der Vermieterin oder vom Vermieter zu tragen sind. Hier ein kurzer Überblick über die Rechte und Pflichten:

Pflichten

Erhaltungspflicht

Als Vermieterin oder Vermieter müssen Sie sich um Schäden kümmern und diese beseitigen. Im allgemeinen Teil des Hauses sind wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen zu erfüllen, etwa das Reinigen des Stiegenhauses oder das Herrichten eines kaputten Aufzugs. Diese Tätigkeiten dürfen aber nicht auf die Miete aufgeschlagen werden. Anders ist das bei Modernisierungen wie etwa beim Anbau eines Balkons. Im Inneren der Wohnung müssen Sie die Behebung ernstzunehmender Schäden wie eine defekte Therme oder eine kaputte Elektrik übernehmen. Eine Wohnung zu vermieten, ist demnach mit laufenden Kosten verbunden, die Sie einkalkulieren sollten.

Rechte

Betreten der Wohnung

Auch wenn es sich um Ihr Eigentum handelt – wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, dürfen Sie diese nur nach Voranmeldung bei der Mieterin oder beim Mieter betreten.

Fristlose Kündigung

Der Mietvertrag kann Ihrerseits nur dann fristlos gekündigt werden, wenn sich die Mieterin oder der Mieter etwas Schwerwiegendes zu Schulden kommen lassen hat. Dazu zählen etwa Zahlungsverzug bei der Miete oder unerlaubte Untermiete der gesamten Wohnung.

Welche Rechte und Pflichten haben Mieterinnen und Mieter?

Auch Ihre Mieterinnen und Mieter haben Rechte und Pflichten. Sie müssen nicht nur die Miete regelmäßig und pünktlich bezahlen, sondern die Wohnung sorgfältig behandeln und sich an die Hausordnung halten. Da der Mieterschutz in Österreich sehr stark ist, haben Mieterinnen und Mieter relativ viele Rechte, die im Mietrechtsgesetz klar festgeschrieben sind.

Welche Steuern sind zu zahlen, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten?

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, sind Sie zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Grundsätzlich müssen Sie als Vermieterin oder Vermieter auf Einnahmen durch Wohnungsvermietung Einkommenssteuer bezahlen. Hinzu kommt die Umsatzsteuer – sie entfällt bei bei Mieteinnahmen von weniger als 30.000 Euro im Jahr.

Je nach Art und Zweck der Vermietung gibt es viele unterschiedliche Regelungen, die für Laien nur schwer durchschaubar sind. Es ist daher ratsam, sich zumindest zu Beginn der Vermietung an eine professionelle Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu wenden. So können Sie sichergehen, dass Sie Ihre Abgaben und Steuern korrekt bezahlen und Ihre Ausgaben als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

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