8020 Graz
Eine stilvolle 2- Zimmerwohnung mit Balkon - 8020 Graz
- Gesamtmiete
- € 725
- Wohnfläche
- 49.14 m²
- Zimmer
- 2
Kosten
- Provision
- provisionsfrei für den Mieter (inkl. MwSt)
Kautionsrechner
Flächen
Merkmale
Standort
Ausstattung
BadewanneBalkonGreen HomeKabelanschlussKellerParkettboden
Energie und Heizung
Beschreibung
Stilvolle 2- Zimmerwohnung mit Balkon - 8020 Graz
Diese 2-Zimmer-Wohnung Wohnung im 15. Obergeschoss erstreckt sich über eine Wohnfläche von ca. 49,14 m², perfekt aufgeteilt in 2 Zimmer, was genügend Raum für individuelle Lebensentwürfe und Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Das Herzstück bildet die Wohnküche, ausgestattet mit einer Einbauküche und einer offenen Küchengestaltung.
Die Wohnung im 15. OG gliedert sich in folgende Raumaufteilung:
Garderobe - Bad - WC - Schlafzimmer - Wohnküche - Abstellraum
+ Balkon
+ Keller
Garagenplätze können Sie je nach Verfügbarkeit optional anmieten!
Miete netto: € 495,39
BK netto: € 112,63
Gesamt brutto: € 725,00 (HMZ + BK + USt.); zzgl. Heiz- und Stromkosten
weitere Informationen:
Ausstattung: Vorraum, Bad und WC, Wohnküche, Schlafzimmer, Balkon, Kellerabteil, Fahrradraum
Lage:
Die Lage der Immobilie bietet somit eine ideale Kombination aus Ruhe und urbaner Infrastruktur. Die Straßenbahnhaltestelle befindet sich direkt vor der Haustür. Nahversorger sind in 2 Gehminuten erreichbar.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.
Diese 2-Zimmer-Wohnung Wohnung im 15. Obergeschoss erstreckt sich über eine Wohnfläche von ca. 49,14 m², perfekt aufgeteilt in 2 Zimmer, was genügend Raum für individuelle Lebensentwürfe und Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Das Herzstück bildet die Wohnküche, ausgestattet mit einer Einbauküche und einer offenen Küchengestaltung.
Die Wohnung im 15. OG gliedert sich in folgende Raumaufteilung:
Garderobe - Bad - WC - Schlafzimmer - Wohnküche - Abstellraum
+ Balkon
+ Keller
Garagenplätze können Sie je nach Verfügbarkeit optional anmieten!
Miete netto: € 495,39
BK netto: € 112,63
Gesamt brutto: € 725,00 (HMZ + BK + USt.); zzgl. Heiz- und Stromkosten
weitere Informationen:
Ausstattung: Vorraum, Bad und WC, Wohnküche, Schlafzimmer, Balkon, Kellerabteil, Fahrradraum
Lage:
Die Lage der Immobilie bietet somit eine ideale Kombination aus Ruhe und urbaner Infrastruktur. Die Straßenbahnhaltestelle befindet sich direkt vor der Haustür. Nahversorger sind in 2 Gehminuten erreichbar.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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Anfragen
Anbieter:in
ÖRAG-Immobilien Vermittlungs GmbH
WebsiteSwjatoslaw Sumann
ÖRAG-Immobilien Vermittlungs GmbH