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8020 Graz, Waagner-Biro-Straße

| SMART CITY GRAZ | TOLLE STARTERWOHNUNG | 2-ZIMMER | TOLLE ANBINDUNG |

Gesamtmiete
€ 623,51
Nutzfläche
44.88 m²
Zimmer
2

Kosten

Provision
Provision bezahlt der Abgeber.

Kautionsrechner


Flächen


Merkmale


Standort


Ausstattung

BalkonDuscheFahrstuhlKellerParkettbodenProvisionsfrei

Energie und Heizung


Beschreibung

In einem Neubau in der Waagner-Biro-Straße gelangen mehrere Wohneinheiten mit 34 - 71 m² zur Vermietung!

Die Wohnungen sind provisionsfrei für die Mieterin/den Mieter.

 

Informationen zum Objekt und zur Ausstattung

Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme und wird über die Fußbodenheizung abgegeben. Jede Einheit erhält einen Mietwärmemengenzähler.

Die Mietwohnungen bieten Ihnen sorgfältig geplante Grundrisse, umfassenden Lebenskomfort und besitzen 2 bis 3 Zimmer.

Zur vorhandenen Ausstattung zählen eine Küche, ein Badezimmer und hochwertige Eichen-Klebeparkettböden in den Wohn- und Schlafräumen.

Die Küche umfasst einen Kühlschrank, einen Geschirrspüler, einen Backofen, einen Dunstabzug, eine Spüle sowie einen E-Herd.

Ein SAT-Anschluss ist vorhanden und ein eigenes Kellerabteil gibt es auch für jede/n BewohnerIn.

In der hauseigenen Tiefgarage haben Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere der PKW-Stellplätze um je 90,- EUR brutto zusätzlich anzumieten, insofern zum Zeitpunkt der Anmietung Plätze verfügbar sind.

 

 

Lage

Die Wohnungen befinden sich in ausgezeichneter Verkehrslage in Graz direkt in der Nähe des Hauptbahnhofs. Die Straßenbahnlinien 1, 3, 6 und 7 liegen in der unmittelbaren Umgebung. In Gehweite erreichen Sie sämtliche Buslinien, unter anderem 50, 52, 53, 58, 63 und 85 sowie die Regionalbuslinien 200, 220, 300, 324, 350 und 400.

In ca. 10 Minuten zu Fuß gelangen Sie zum Volksgarten. Mehrere Supermärkte finden Sie in der näheren Umgebung sowie andere Einkaufsmöglichkeiten.

DECUS Immobilien GmbH - Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau  Michaela Samt unter der Mobilnummer +43 660 31 35 274 und per E-Mail unter samt@decus.at persönlich zur Verfügung.

www.decus.at | office@decus.at 

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. 

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.000m

Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <1.250m
Höhere Schule <1.250m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m

Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <500m
Polizei <750m

Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
Autobahnanschluss <5.000m
Bahnhof <1.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Dokumente

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Anfragen

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