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8472 Straß in Steiermark, Leibnitz

Tolle Baugrundstücke mit Potenzial samt bestehenden Bebauungsplan in sehr guter, sonniger Ruhelage am Land

Kaufpreis
€ 61.165
Grundfläche
913 m²

Kosten

Provision
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.

Flächen


Merkmale


Kreditrechner


Standort


Beschreibung

Zum Verkauf stehen 4 rechteckige Baugrundstücke, welches neu vermessen werden (Innenaufteilung mit Wegeanlage) und sich dann auch im Grenzkataster befinden werden. Der Eigentümer hat 2023 einen Bebauungsplan erstellen lassen. Dieser BPL ist bereits rechtsgültig bzw. rechtskräftig. Ebenfalls wird die T- förmige Wegeanlage je zu einem Viertel an die Erwerber der einzelnen Grundstücke verkauft. Die Errichtung dieser Wegeanlage (zurzeit noch Wiesenflächen) und das Verlegen der benötigten Versorgungsleitungen muss aber dann vom Erwerber der Grundstücke beauftragt bzw. separat an die Versorger bezahlt werden. Der Wegeanteil ist im Kaufpreis der angeführten Grundstücke schon beinhaltet.

  • Bauplatz 1: Fläche    913 m² und kostet inklusive einem Viertel Wegeanteil 61.165.- Euro
  • Bauplatz 2: Fläche 1.118 m² und kostet inklusive einem Viertel Wegeanteil 72.440.- Euro
  • Bauplatz 3: Fläche 1.105 m² und kostet inklusive einem Viertel Wegeanteil 77.250.- Euro
  • Bauplatz 4: Fläche 1.124 m² und kostet inklusive einem Viertel Wegeanteil 84.010.- Euro

Die Grundstücke befindet sich im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan 1.0 der Marktgemeinde Straß in Steiermark als "Aufschließungsgebiet für Dorfgebiet", mit einer zulässigen ausgewiesenen Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,6.

Neben der Wohnnutzung sind auch andere Nutzungen und sonstige Betriebe zulässig, wenn diese keine dem Gebiet widersprechenden Verkehrs- und/oder Lärmbelästigungen verursachen (z.B. Büro o. ä.).

Die Zufahrt zur eigenen Wegeanlage erfolgt über die bestehende Gemeindestraße, welche nördlich bzw. östlich unmittelbar an das Bebauungsplanareal angrenzt.

Hauptgebäude / Hauptkörper sind in offener Bebauungsweise auszuführen. Untergeordnete Baukörper wie Nebengebäude / Garagen / Gartenhütten dürfen auch in gekoppelter Bebauungsweise errichtet werden. Hauptkörper müssen eine langgestreckte Grundform aufweisen. 

Zulässig sind Gebäude mit symmetrischen Satteldächern mit einer Neigung von zumindest 25 Grad.

Strom und Kanal sind in Grundstücksnähe. Das Ortswasser ist gerade in Planung, kann aber noch NICHT zugesagt werden. Darum soll vom Käufer eine eigene Brunnenanlage errichtet werden.

Gerne kann bei Bedarf / Interesse der gültige Bebauungsplan sowie weitere Informationen der Grundstücksliegenschaft übermittelt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Anfragen

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Anbieter:in

NEUHOLD IMMOBILIEN GmbH

Foto des Ansprechpartners

Günter Konrad

NEUHOLD IMMOBILIEN GmbH


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