
Wozu dient ein Nutzwertgutachten und wann wird es benötigt? Mehr dazu in diesem Artikel.
Wer sich eine Wohnung kauft, wird automatisch mit dem Thema Nutzwertgutachten konfrontiert. Auch als „Parifizierung“ oder „Parifzierungsgutachten“ bekannt, legt es wichtige Parameter für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer fest. Gesetzlich ist das Nutzwertgutachten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Was ist ein Nutzwertgutachten?
Das Nutzwertgutachten bestimmt, welchen Miteigentumsanteil Sie als Käuferin oder Käufer einer Wohnung an der gesamten Wohnanlage haben. Der Nutzwert gibt dabei den Wert des von Ihnen gekauften Objekts im Verhältnis zu den anderen Wohnungswerten in derselben Liegenschaft an. Maßgeblich für die Berechnung des Nutzwerts ist die Nutzfläche, plus Zuschläge und minus Abstriche. Dazu kann etwa das Stockwerk zählen oder ob es eine Terrasse beziehungsweise einen Balkon gibt.
Worauf wirkt sich das Gutachten aus?
Das Nutzwertgutachten wirkt sich daraus auf, wie hoch Ihr Anteil an zu zahlenden Bewirtschaftungskosten und an der Rücklage ist. Aus dem Parifizierungsgutachten ergibt sich außerdem Ihr Stimmanteil bei Beschlussfassungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wer stellt das Nutzwertgutachten aus?
Die Parifizierung wird heute in der Regel von Sachverständigen vorgenommen. Dazu zählen etwa für Hochbau zuständige Ziviltechniker oder allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Hochbau beziehungsweise das Immobilienwesen.
Wann wird das Nutzwertgutachten erstellt?
Grundsätzlich ist die Erstellung des Parifizierungsgutachtens möglich, sobald ein rechtskräftiger Baubescheid für ein Bauvorhaben besteht. Die Grundlage für das Nutzwertgutachten ist der Einreichplan. Bei Veränderungen kann das Nutzwertgutachten jederzeit abgeändert werden. Bei kleineren Anpassungen kann die beglaubigte Unterschrift aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer reichen. Bei größeren Adaptierungen braucht es einen Vertrag von einem Rechtsanwalt oder Notar.
Wo lässt sich das Gutachten einsehen?
Das Parifizierungsgutachten lässt sich im Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht einsehen. Normalerweise können Sie auch bei der Hausverwaltung nachfragen, die das Nutzwertgutachten ebenfalls aufliegen haben sollte. (rub)
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