Was bei einem WG-Mietvertrag zu beachten ist

Ob gemeinsame Hauptmiete oder Untermietvertrag: Hier finden Sie die verschiedenen Formen des WG-Mietvertrags und ihre Vor- und Nachteile im Überblick.

Beim Gründen einer Wohngemeinschaft (WG) gibt es verschiedene Mietformen. Sollen alle in der WG als Hauptmieter im Vertrag stehen? Oder ist es besser, wenn nur eine Person die Hauptmiete übernimmt und alle anderen Untermieter sind? In der Regel entscheidet der Vermieter darüber, ob es einen oder mehrere Hauptmieter geben soll. Die verschiedenen Vertragsformen bringen jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich.

Gemeinsame Hauptmiete

Diese Vertragsvariante ist bei Mietern und Vermietern die beliebteste und zugleich die häufigste. Hier teilen sich alle Mitglieder der WG die Hauptmiete. Jeder unterzeichnet den WG-Mietvertrag, was alle zu gleichberechtigten Hauptmietern macht. Zahlt beispielsweise einer die Miete nicht, haften seine Mitbewohner. Der Vermieter kann sich in diesem Fall von den anderen die ausständige Miete holen.

Vorteile: Jeder Bewohner ist gleichberechtigt, jeder hat die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Hierarchien untereinander.

Nachteile: Diese Form kann problematisch bei WG-Streitigkeiten oder bei Veränderungen in der Zusammensetzung der WG sein. Möchte beispielsweise jemand die WG verlassen, benötigt er oder sie das Einverständnis aller Vertragsbeteiligten, also des Vermieters und aller anderen Hauptmieter. Auch die Kündigung der Wohnung kann nur unter Zustimmung aller stattfinden.

Hauptmieter und Untermieter

Bei dieser Variante schließt ein einziger Hauptmieter mit dem Vermieter den Mietvertrag für die gesamte Wohnung ab. Die anderen WG-Bewohner schließen einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter ab. Beim Unterschreiben des Hauptmietvertrags ist zu beachten, dass im Vertrag kein Untermietverbot festgehalten ist. Nach Möglichkeit sollte am besten auch im Vertrag festgehalten werden, dass der Vermieter mit einer Nutzung als Wohngemeinschaft einverstanden ist. Ansprechpartner für die Untermieter ist der Hauptmieter und nicht der Vermieter oder die Hausverwaltung. Er ist gegenüber dem Eigentümer auch dafür verantwortlich, dass die Miete pünktlich bezahlt wird. Um Probleme mit den Mitbewohnern zu vermeiden, ist es empfehlenswert, interne Vereinbarungen zwischen den Bewohnern abzuschließen. Forderungen gegenüber dem Eigentümer, wie Reparaturarbeiten, kann ebenfalls nur der Hauptmieter stellen.

Vorteile für den Hauptmieter: Der Hauptmieter hat mehr Rechte. Er kann beispielsweise seine Mitbewohner alleine aussuchen. Er kann auch unter Einhaltung der Kündigungsgründe und -fristen Mitbewohner kündigen – etwa, wenn er die gesamte Wohnung für den Eigenbedarf benötigt.

Nachteile für den Hauptmieter: Hauptmieter agieren gegenüber dem Eigentümer der Wohnung als Untermieter, aber zugleich als Vermieter gegenüber den Mitbewohnern. Dies ist mit vielen Pflichten verbunden – er haftet zum Beispiel allein für Mietausfälle oder Schäden seitens seiner Untermieter. Der Hauptmieter trägt das gesamte wirtschaftliche Risiko.

Vorteile für die Untermieter: Zahlt beispielsweise ein WG-Mitglied die Miete nicht oder beschädigt die Wohnung, muss sich der Hauptmieter der Wohnung darum kümmern. Die anderen Untermieter haben damit nichts zu tun.

Nachteile für die Untermieter: Untermieter sind formal nicht mit dem Hauptmieter gleichberechtigt.Wenn der Hauptmieter auszieht, kann ein anderes Mitglied der Wohngemeinschaft den Mietvertrag möglicherweise nicht übernehmen und alle müssen ausziehen.

  • Tipp: Wann ein Untermietvertrag verboten ist und welche Rechte und Pflichten Untermieter haben, finden Sie hier.

Vermietung einzelner Zimmer

Bei dieser Form vermieten Eigentümer einzelne Zimmer in ihren WG-tauglichen Wohnungen direkt. Ein großer Nachteil dieser Art der Miete ist, dass die Bewohner der Wohnung oft keinen Einfluss darauf haben, wer in ein leer gewordenes Zimmer einzieht. Auch die Aufteilung variabler Kosten (Strom, Heizung) führt hier oft zu Problemen. Diese Form der Vermietung kommt in Österreich selten vor. Größere Hausverwaltungen lassen sich in der Regel nicht darauf ein – einerseits aufgrund des erhöhten administrativen Aufwandes, andererseits weil hier oft Mietzinsüberprüfungen zugunsten der Mieter ausgehen.

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