Die häufigsten Fragen sowie die Vor- und Nachteile rund um den befristeten und unbefristeten Mietvertrag im Überblick
Bei der Suche nach einer Mietwohnung stellt sich oft die Frage, was der Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen ist und welche Form des Mietvertrages mehr Vorteile hat: ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis.
Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag
Generell können Mietverträge befristet oder unbefristet sein. Diese unterscheiden sich in erster Linie durch die Mietdauer, aber auch durch unterschiedliche Kündigungsregelungen. Bei befristeten Wohnungen wird die Dauer des Mietverhältnisses vorab im Mietvertrag festgelegt, bei unbefristeten Verträgen ist sie offen.
Wie lange kann ein Mietvertrag befristet sein?
Befristete Mietverträge können auf eine unterschiedliche Mietdauer festgelegt sein, diese muss mindestens drei Jahre betragen (siehe nächste Frage), kann aber auch wesentlich länger sein, zum Beispiel zehn Jahre oder noch länger. Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
Ist die Befristung des Mietverhältnisses gesetzlich geregelt?
Bei Wohnungen, die ganz oder teilweise in das Mietrechtsgesetz fallen, muss die Befristung mindestens drei Jahre betragen. Eine schriftliche Befristung auf ein oder zwei Jahre ist daher nicht zulässig, selbst wenn der die Mieterin bzw. der Mieter den Vertrag unterzeichnet hat. Die Folge einer gesetzeswidrigen Befristung wie dieser ist eine automatische Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag.
Kann man einen befristeten Mietvertrag verlängern?
Ja. Ein befristeter Mietvertrag kann beliebig oft verlängert werden.
Kann man einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Ja, kann man. Fällt die Wohnung unter das Mietrechtsgesetz, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Fällt ein Mietobjekt nicht in den Anwendungsbereich des MRG (z. B. Ferienhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Geschäftslokale), besteht kein gesetzliches Kündigungsrecht vor Ablauf der Vertragsdauer, außer es ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
Was ist die Mindestmietdauer bei einem befristeten Mietvertrag?
Bei befristeten Mietverträgen im Anwendungsbereich des MRG ist eine vorzeitige Kündigung seitens der Mieterin bzw. des Mieters frühestens nach einem Jahr unter Einhaltung einer daran anschließenden dreimonatigen Kündigungsfrist zum letzten des Monats möglich. Somit ist bei befristeten Wohnungen ein Ausziehen vor Ablauf von 16 Monaten nicht möglich. Selbst wenn die Kündigung schon vor Ablauf des ersten Jahres an den Vermieter geschickt wird, beginnt die Frist erst mit Ablauf eines Jahres zu laufen. Ausnahmen gibt es nur, wenn im Mietvertrag eine Klausel zur vorzeitigen Kündigung vereinbart ist oder der Vermieter damit einverstanden ist.
Die Vermieterin bzw. der Vermieter muss hingegen bei einem befristeten Mietverhältnis die im Vertrag angegebene Dfauer einhalten, außer dies ist im Mietvertrag anders festgehalten.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietvertrag?
Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist von Mieterin bzw. Mieter und Vermietern bzw. Vermieter, wenn nicht anders vereinbart, einen Monat.
Was sind die Nachteile von einem befristeten Mietvertrag für Mieter?
- Kündigung frühestens nach einem Jahr möglich (keine Sperrfrist bei unbefristeten Mietvertragen)
- Ungewissheit, was nach Vertragsablauf geschieht
- Vermieterin bzw. Vermieter kann ohne Grund nach Ablauf der Befristung kündigen
- Größere Abhängigkeit vom Vermieter, bei Wunsch nach Verlängerung des Vertrags (Mieterin bzw. Mieter haben Angst vor Mietzinsanfechtungen etc.)
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