Egal, ob Häuslbauer oder Wohnungsbesitzer: Wer sich ein gemütliches Eigenheim schaffen will, ist über jede Art der finanziellen Entlastung froh. Welche Voraussetzungen es für den Erhalt der Wohnbauförderung gibt, wer Anspruch darauf hat, wie sie beantragt wird und was es bei der Rückzahlung zu beachten gibt.
Was ist die Wohnbauförderung?
Die Wohnbauförderung ist eine staatliche Unterstützung, um die Finanzierung eines Hauses, einer Wohnung oder die Wohnraumsanierung zu erleichtern. Wird sie zugesagt, werden günstige Darlehen oder finanzielle Zuschüsse gewährt. Neben dem Netto-Jahreseinkommen bestimmen auch die Anzahl der Kinder, die Energieeffizienz der Immobilie und die Wohnfläche eine Rolle dabei, ob die Wohnbauförderung gewährt wird und in welchem Ausmaß.
Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern?
Ja, die gibt es. Die Wohnbauförderung ist Bundesländersache. Somit müssen sich Interessierte an das Amt ihrer jeweiligen Landesregierung wenden, um sich zu informieren. In Wien ist der Magistrat für die Wohnbauförderung zuständig. Die Förderungen sind in den einzelnen Bundesländern sehr individuell geregelt – von Vorarlberg über Salzburg bis Niederösterreich und Burgenland. In einigen Bundesländern gibt es spezielle Förderungen für Jungfamilien.
Folgende Gemeinsamkeiten gelten in ganz Österreich:
- Maßnahmen für umweltschonendes Wohnen werden bevorzugt.
- Das Jahreseinkommen entscheidet über die Höhe der Förderung.
- Es wird zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen, wie etwa eine Energiesanierung, und der Personenförderung, im Falle von dringlichem Wohnbedarf, unterschieden.
- Es gibt mehrere Arten von Wohnbauförderungen (siehe Punkt „Rückzahlung“).
Wer hat Anspruch auf Wohnbauförderung?
Es werden nur Projekte unterstützt, die der Schaffung von Wohnraum dienen, etwa Neubau oder Sanierung. Die Förderung ist nur für Hauptwohnsitze, nicht aber für Ferien- oder Wochenendhäuser beantragbar. Als Basis der Förderung ist die Zahl der im Haushalt lebenden Personen und deren gesammeltes Netto-Einkommen anzusehen. Von diesem Einkommen werden staatliche Unterstützungen wie etwa Familienbeihilfe sowie absetzbare Kosten wie Versicherungsbeiträge oder Lohnsteuerbeiträge abgezogen.
Wie läuft die Wohnbauförderung ab?
Der Antrag kann beim Amt der zuständigen Landesregierung und in Wien im Magistrat abgegeben werden. Im Zuge dessen muss das Haushaltseinkommen des Vorjahres eingereicht werden. Angestellte legen als Nachweis den Lohnzettel vor, Selbständige den Einkommenssteuerbescheid. Die Einkommensgrenzen sind in den Bundesländern unterschiedlich hoch. Wer die jeweilige Grenze überschreitet, wird nicht automatisch abgelehnt, muss aber mit einer reduzierten Förderung rechnen.
Wie erfolgt die Rückzahlung der Wohnbauförderung?
Es gibt grundsätzlich mehrere Arten der Wohnbauförderung. Sie geben jeweils vor, wie die Unterstützung ausgelegt ist und wie die Rückzahlung erfolgt.
Arten der Wohnbauförderung nach Art der Rückzahlung
- Einmaliger Zuschuss: Dieser erhaltene Geldbetrag muss nicht zurückgezahlt werden.
- Zins- oder Annuitätenzuschuss: Das ist ein regelmäßiger Beitrag zur Rückzahlung eines Hypothekarkredits.
- Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen: Es werden günstige Darlehenskonditionen gewährt.
- Übernahme von Bürgschaften: Auf diese Weise wird ein Darlehen ermöglicht.
Ist eine vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung möglich?
Ja, im Falle eines Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehens ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich möglich. Oft wird sie mit einem Nachlass der zu zahlenden Summe belohnt, somit sparen sich Förderungsbezieherinnen und -bezieher bei guter Planung bares Geld. Jedes Bundesland hat eigene Voraussetzungen und Konditionen für eine etwaige vorzeitige Rückzahlung.
Worauf ist beim Antrag für die Wohnbauförderung zu achten?
Jedes Bundesland, von Wien über Niederösterreich bis Vorarlberg, hat seine eigenen Kriterien für die Vergabe der Wohnbauförderung. Auf folgende Eckdaten und Fristen sollte die Antragstellerin oder der Antragsteller jedenfalls achten:
Kriterien für die Wohnbauförderung
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
- (Mit)-Eigentum der Liegenschaft, Vorliegen einer Baugenehmigung oder eine nahestehende Person erfüllt dieses Kriterium
- Hauptwohnsitz das ganze Jahr über
- Spätestens ein halbes Jahr nach dem Umzug in die geförderte Immobilie wird der bisherige Hauptwohnsitz aufgegeben.
- Einhaltung der Netto-Einkommensgrenze
- Im Falle eines Darlehens muss ein gesichertes Mindesteinkommen nachgewiesen werden.
- Das geförderte Eigenheim hat eine Größe von mindestens 80 Quadratmetern exklusive Keller. Dieser zählt nur dann zur Wohnfläche, wenn er etwa als Arbeitsraum genutzt wird.
- Kein Einsatz fossiler Brennstoffe
Fazit: Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich über die jeweiligen Regelungen der Wohnbauförderung im eigenen Bundesland zu informieren. Außerdem ist es wichtig, vorausschauend zu planen, etwa was eine mögliche verfrühte Rückzahlung betrifft. Weitere Informationen bieten die Websites der jeweiligen Landesregierungen sowie des Magistrats Wien.
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