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3400 Klosterneuburg, Weidlingbachstraße

Ein wahres Paradies: Zwei Baugrundstücke in Klosterneuburg, 1626 m² Eigengrund!

Kaufpreis
€ 590.000
Grundfläche
1626 m²

Kosten

Provision
21.240,00 € inkl. 20% USt.

Flächen


Merkmale


Kreditrechner


Standort


Beschreibung

Zum Verkauf stehen 2 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1626 m² an einem der schönsten Orte von Klosterneuburg - Weidlingbach. Die Grundstücke liegen ungefähr 10 Autominuten vom 19. Bezirk entfernt und sind in etwa 30 Minuten von der Innenstadt aus erreichbar.

  • Widmung: Bauland, Wohngebiet
  • Baulandbeschränkung: für 2 Wohneinheiten
  • Bebauungsdichte "0.00" (Bebauungsdichte von 25%) / siehe Bebauungsvorschriften 2022
  • Bauklasse: 1 & 2, offene Bauweise
  • Hanglage

Uns liegt ein Entwurf der Bebauung vor. Das geplante Projekt beinhaltet den Bau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses samt Carport. Das Carport bietet Platz für 6 Fahrzeuge.

Jeweils 2 Stellplätze sind den beiden Doppelhaushälften zugeordnet, während die verbleibenden 2 Stellplätze dem Einfamilienhaus vorbehalten sind.

Die Beheizung erfolgt durch Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außeneinheiten auf dem Dach, wobei die Wärme über eine Fußbodenheizung verteilt wird. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels Solarthermie.

Besichtigungen:

Hat diese Immobilie Ihr Interesse geweckt? Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung! Lediglich Anfragen mit vollständigem Namen, einer Telefonnummer sowie einer E-Mail-Adresse können unsererseits bearbeitet werden. Die von uns bereitgestellten Informationen beruhen auf Angaben des Abgebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Änderungen vorbehalten!

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <5.500m
Apotheke <5.500m
Klinik <7.000m
Krankenhaus <8.000m

Kinder & Schulen
Schule <5.500m
Kindergarten <3.500m
Universität <5.000m
Höhere Schule <9.000m

Nahversorgung
Supermarkt <5.000m
Bäckerei <5.500m
Einkaufszentrum <7.500m

Sonstige
Geldautomat <5.500m
Bank <5.500m
Post <5.500m
Polizei <5.500m

Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <7.000m
U-Bahn <9.000m
Bahnhof <7.000m
Flughafen <10.000m
Autobahnanschluss <8.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Lage:
Das Grundstück befindet sich in Weidlingbach, einem wunderschönen und ruhigen Ortsteil Klosterneuburgs am Rande von Wien. Die Lage bietet das Beste aus zwei Welten: Umgeben von üppiger Natur, Wäldern und sanften Hügeln, erleben Sie hier Ruhe und Entspannung pur. Gleichzeitig sind Sie in kürzester Zeit im 19. Bezirk von Wien und genießen alle Vorteile einer modernen Großstadt.

Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt meine Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ich möchte Sie zudem darüber informieren, dass ich bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausübe (§ 5 Abs. 3 MaklerG).

Kaufnebenkosten:

Neu! Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf. Ab 1. April 2024 können Käufer:innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Dies gilt für Kaufverträge ab April 2024. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbeneEigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.

Konsumenteninformation:

Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir seit 13. Juni 2014, aufgrund einer neuen EU-Richtlinie, Unterlagen und Informationen erst dann zusenden können, wenn Sie schriftlich bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden.

Datenschutzinformation für Interessenten und Kunden:

Die ab 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite www.kokron-immobilien.at.


Anfragen

DER STANDARD gibt meine Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme an diesen Anbieter weiter. Nähere Informationen finde ich in der Datenschutzerklärung.


Anbieter:in

Kokron Immobilien e.U.

Website
Foto des Ansprechpartners

Tatiana Sagmeister

Kokron Immobilien e.U.


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Objektnummer: 4583

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