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Beckmanngasse 27/8, 1140 Wien

orea | Parken im 14.Bezirk | Beckmanngasse 27 | BEC

Gesamtmiete
99 €

Kosten

Kaution
396 €

Merkmale


Standort


Beschreibung

  • Mietpreis: 
    • 89,00€
  • Bearbeitungsgebühr: Einmalig € 270,-
  • Kaution: € 180,-

Verfügbar ist der Stellplatz TG 05

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Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <450m
Apotheke <125m
Klinik <825m
Krankenhaus <1.650m

Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <150m
Universität <500m
Höhere Schule <1.600m

Nahversorgung
Supermarkt <100m
Bäckerei <150m
Einkaufszentrum <750m

Sonstige
Geldautomat <600m
Bank <600m
Post <900m
Polizei <775m

Verkehr
Bus <100m
U-Bahn <675m
Straßenbahn <100m
Bahnhof <550m
Autobahnanschluss <4.075m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

 

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.


Anfragen

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Rötzergasse 41, 1170 Wien

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Objektnummer: 2967