Leistbares Grundstück im Baurecht

5730 Mittersill | Grundstück, Kauf

Fläche im Detail

  • Grundfläche 564,0 m²

Kosten im Detail

  • Kaufpreis € 4.089

Beschreibung

Ein Grundstück mit 564 m² ist in Mittersill im Baurecht zu vergeben:

Das Grundstück liegt in südlicher Hanglage unter Schloss Mittersill. Die Zufahrt erfolgt über die alte Paß-Thurn-Straße.
Von dem ganzjährig sonnigen Bauplatz aus bietet sich eine fantastische Aussicht auf den Ort Mittersill, das Felbertal und den Alpenhauptkamm.
Die Fläche ist bereits als Bauland (Erweitertes Wohngebiet) gewidmet, ein Bebauungsplan besteht.
Ergänzend zum Bebauungsplan fordert die Baubehörde eine Retention der anfallenden Oberflächenwässer auf dem Grundstück sowie eine geologische Baubegleitung (Gutachten etc.).
Die Laufzeit des Baurechtsvertrages beträgt 99 Jahre.
Das Baurecht bzw. das Gebäude ist grundbücherlich belastbar, veräußerbar und kann auch vererbt werden.
Der Bauzins beträgt jährlich mindestens €7,25/m², VPI 2020, Monat 06/2023, gesamt somit EUR 4.089, bzw. monatlich EUR 340,75.
Neben einem jährlichen Baurechtszins fallen Nebenkosten im Zuge des Vertragsabschlusses an.
Das Grundstück ist nicht zur Nutzung als Zweitwohnsitz vorgesehen und längstens binnen 7 Jahre ab Vertragsschluss zu bebauen.

Für Gebote steht ein Formblatt zur Verfügung.

Für Auskünfte steht Mag. Herwig Hölzl, herwig.hoelzl@bundesforste.at, 0043 (0) 664/8197610 zur Verfügung.

Die Österreichische Bundesforste AG behalten sich vor, den Vergabeprozess und das Bieterverfahren jederzeit und einseitig - unter Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes - zu verändern bzw. zu unterbrechen oder zu beenden. Interessenten, die am Erwerb des Baurechts interessiert sind, werden eingeladen am Bieterverfahren teilzunehmen. Die Österreichische Bundesforste AG leistet keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen, und haften gegenüber dem Interessenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die Österreichische Bundesforste AG entscheiden sollten, den Vergabeprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.
Der Baurechtsvertrag wird erst dann firmenmäßig beglaubigt gegenfertigt, wenn seitens des Bauberechtigten sämtliche Unterlagen (Bsp. Staatsbürgerschaftsnachweis, begl. Passkopien) an den Notar übergeben wurden und sämtliche Zahlungen (Kaution, GreSt, Eintragungsgebühr, etc) erfolgt sind.

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Objekt Nr. 3611/38 | Objekt melden
  • Grundfläche 564 m²
  • Kaufpreis€ 4.089

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Herr Mag. Herwig Hölzl

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