Wenn Sie umziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, ansonsten drohen Strafen. Wo Sie einen Meldezettel bekommen, welche Fristen für die Meldung gelten, was zu tun ist, wenn sie die Meldebestätigung verlieren und ob Sie sich online ummelden können, finden Sie hier.
Was ist ein Meldezettel?
Die Meldebestätigung, umgangssprachlich oft als Meldezettel bezeichnet, heißt offiziell „Bestätigung der Meldung“ und wird vor allem von Behörden benötigt, um die Richtigkeit der angegebenen Adresse zu bestätigen. Für An-, Um- und Abmeldungen vor dem 1. März 2002 wurde der Durchschlag des sogenannten Meldezettels als Bestätigung ausgehändigt. Der „neue“ Meldezettel bezeichnet jedoch nur das Antragsformular, das von den Meldebehörden zur Eingabe der Daten in das Zentrale Melderegister (ZMR) benötigt wird. Diese Meldebestätigung benötigen Sie unter anderem zur Vorlage für diverse Dienstleistungen – etwa zur Anmeldung einer Kfz-Versicherung, eines Internetanschlusses oder für eine Kontoeröffnung. Alle Behörden können online darauf zugreifen.
Wie lange habe ich für die Meldung Zeit?
Für die Anmeldung des neuen Wohnsitzes bei der Meldebehörde haben Sie drei Tage Zeit – und auch eine Abmeldung müssen Sie spätestens drei Tage nach dem Ausziehen aus der alten Wohnung vornehmen. Für eine Ummeldung, also wenn der Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz wird und umgekehrt, haben Sie dreißig Tage Zeit.
Wo bekomme ich einen Meldezettel? Gibt es eine online Anmeldung?
Das Antragsformular, auch Meldezettel genannt, können Sie online herunterladen bzw. liegt es bei der Meldebehörde gratis auf.
Die Anmeldung können Sie persönlich, postalisch oder durch einen Boten vornehmen. Eine Einreichung des Formulars online oder per E-Mail ist derzeit nicht möglich. Eine Abmeldung eines Wohnsitzes können Sie mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur online erledigen.
Wie lange ist die Meldebestätigung gültig?
Die Meldebestätigung ist so lange gültig, bis eine Adressänderung stattfindet.
Wieviel kostet ein Meldebestätigung?
Die An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos.
Für ein Duplikat – etwa bei Verlust – fallen Gebühren an. Je nach Art der Beantragung (mündlich, schriftlich oder online) und Verwendungszweck der Bestätigung fallen verschiedene Kosten an, die zwischen 2,10 Euro und 17,30 Euro liegen.
- 14,30 € Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 3,90 € Beilagengebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 14,30 € Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Bestätigung an eine bestimmte Behörde oder Person gerichtet wird)
- 3,00 € Bundesverwaltungsabgabe (für eine Meldebestätigung aus dem ZMR, online oder bei der Behörde)
- 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe (für eine Privathaushaltsbestätigung aus dem örtlichen Melderegister)
Meldezettel verloren, was tun?
Wer seine Meldebestätigung verliert, kann gegen eine Gebühr (siehe oben) eine neue bei der Meldebehörde beantragen. (scu)
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