Ein gemeinsamer Mietvertrag ist bei Paaren und auch bei Wohngemeinschaften gängige Praxis. Kommt es zur Trennung oder will einer ausziehen, wird es aber problematisch.
Ein gemeinsamer Mietvertrag ist bei Paaren und auch bei Wohngemeinschaften gängige Praxis. Kommt es zur Trennung oder will einer ausziehen, wird es aber problematisch.