Die Anschaffung von Wohnraum ist teuer. Über die staatliche Wohnbauförderung werden einmalige Zuschüsse und Darlehen gewährt, die einen Teil der Kosten abdecken.
Was ist die Wohnbauförderung?
Durch die Wohnbauförderung wird die Schaffung von Wohnraum durch Neubau, Aus- und Umbau oder Renovierung begünstigt. Die Förderung besteht unter anderem aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen, in der Gewährung günstiger Darlehen bzw. von Zuschüssen in der Rückzahlung dieser (Zinszuschüsse).
Die Wohnbauförderung fällt in Österreich in den Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer. Die Förderbestimmungen, etwa welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und die Höhe der Förderung, sind daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Die Wohnbauförderung ist in vielen Bundesländern abhängig von der Größe der Wohnfläche sowie der Höhe des Einkommens. Meist werden energiesparende Neubauten besonders gut gefördert. Hierbei ist die Energiekennzahl ein zentrales Merkmal.
Wer kann in Österreich Wohnbauförderung beantragen?
Grundsätzlich sind alle volljährigen österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen oder diesen gleichgestellte Personen (EU-Bürger und EU-Bürgerinnen), die Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind, förderberechtigt.
Weiters muss ein dringender Wohnbedarf bestehen. Das heißt, die zu fördernde Liegenschaft muss ein dringendes Wohnbedürfnis abdecken und als Hauptwohnsitz genutzt werden. Nebenwohnsitze werden nicht gefördert. Ebenso darf auch kein anderes gefördertes Objekt im Eigentum, oder zu mehr als 50 Prozent im Miteigentum, der Antragsteller sein.
Bei den Förderungen ist zwischen Personenförderung und Förderung von bestimmten Baumaßnahmen zu unterscheiden. Für die Personenförderung gelten bestimmte Obergrenzen betreffend Einkommen und Wohnnutzfläche, die nicht überschritten werden dürfen. Neben den Personenförderungen können Baumaßnahmen – etwa energieeffiziente oder umweltfreundliche Bauvorhaben – unabhängig von Einkommens- oder Nutzungsflächen gefördert werden.
Wo wird die Wohnbauförderung beantragt?
Das Ansuchen um Wohnbauförderung kann online oder direkt bei den zuständigen Abteilungen der Landesregierungen bzw. in Wien bei der MA 50 gestellt werden. (scu)
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