Mieter und Vermieter müssen sich bei Beendigung eines Mietverhältnisses an Fristen und formelle Aspekte halten. Hier erfahren Sie wie ein Mietvertrag richtig gekündigt wird.
Wie kündigt man einen Mietvertrag?
Wer aus einer Mietwohnung ausziehen möchte, muss diese zuvor kündigen. Für Mieter ist es grundsätzlich einfacher ein Mietverhältnis aufzulösen als für Vermieter. Denn: Mieter können ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Dabei gelten je nach Mietvertrag – befristet oder unbefristet – unterschiedliche Fristen.
Kündigung befristeter Mietvertrag
Handelt es sich um eine Wohnung mit zeitlich befristetem Mietvertrag, endet das Mietverhältnis mit Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Befristung, auch ohne Kündigungsschreiben. Ist eine vorzeitige Kündigung seitens des Mieters gewünscht und fällt die Wohnung unter das Mietrechtsgesetz (MRG), besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Fällt ein Mietobjekt nicht in den Anwendungsbereich des MRG (zB Ferienhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Geschäftslokale), besteht kein gesetzliches Kündigungsrecht vor Ablauf der Vertragsdauer.
Befristeter Mietvertrag: Kündigung frühestens nach einem Jahr
Bei befristeten Mietverträgen im Anwendungsbereich des MRG ist eine vorzeitige Kündigung seitens der Mieter frühestens nach einem Jahr unter Einhaltung einer daran anschließenden dreimonatigen Kündigungsfrist zum letzten des Monats möglich. Somit ist bei befristeten Wohnungen ein Ausziehen vor Ablauf von 16 Monaten nicht möglich, es sei denn im Mietvertrag ist eine Klausel zur vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit vereinbart. Der Vermieter muss hingegen bei einem befristeten Mietverhältnis die im Vertrag angegebene Dauer einhalten, außer dies ist im Mietvertrag anders festgehalten.
Kündigung unbefristeter Mietvertrag
Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist von Mieter und Vermieter, wenn nicht anders vereinbart, einen Monat. Mieter können schriftlich, am besten mittels eingeschriebenem Brief, oder über das zuständige Bezirksgericht kündigen, der Vermieter muss gerichtlich kündigen. Während Mieter ohne Angabe von Gründen kündigen dürfen, müssen Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund (zB Mietzinsrückstand, Eigenbedarf, illegales Untervermieten) angeben.
Was soll eine Kündigung enthalten?
Neben einem Einhalten der Kündigungsfristen ist ein korrektes Kündigungsschreiben wichtig. Dieses soll am besten schriftlich und eingeschrieben geschickt werden. Die Kündigung soll folgende Informationen beinhalten:
- Namen und Adressen von Absender und Empfänger
- Angaben zum Mietobjekt
- Kündigungstermin und -frist
- Datum und Unterschrift aller Hauptmieter.
Bei einer Kündigung durch den Vermieter muss zusätzlich der Kündigungsgrund angegeben sein. (scu)
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