Maklerprovision: Wer zahlt sie?

Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mieten möchte, kommt meist nicht um das Zahlen einer Provision herum. Wie hoch die Provision in Österreich ist und wer sie bezahlt, erfahren Sie hier.

Die meisten Miet- und Kaufobjekte sind ausschließlich über Immobilienmakler zu haben. Kaum jemand wickelt einen Hauskauf privat ab und auch immer mehr Mietwohnungen werden ausschließlich über Immobilienbüros angeboten – zum Leidwesen für Mieter, für die die Provision meist erhebliche Mehrkosten bedeuten.

Was ist die Maklerprovision?

Vermittelt ein Immobilienmakler erfolgreich eine Immobilie, steht ihm ein Honorar zu, das Maklerprovision genannt wird. Eine Provision kann bei einem Kauf einer Immobilie sowie auch beim Zustandekommen eines Mietvertrages anfallen.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Österreich?

Je nachdem ob es sich um einen Kauf einer Immobilie oder um die Vermietung dieser handelt, ist die Maklerprovision unterschiedlich hoch gesetzlich gedeckelt.

  • Provision bei Miete:

Für Mieter beträgt die Provision bei Wohnungsmietverträgen mit einer Befristung von bis zu drei Jahren maximal eine Monatsmiete. Bei Mietverträgen über drei Jahren sowie bei unbefristeten Verträgen beträgt die Provision maximal zwei Monatsmieten. Fungiert die Hausverwaltung als Makler, darf für befristete Mietverträge bis zu drei Jahren eine halbe Miete Provision verlangt werden, für Verträge länger als drei Jahre und unbefristete, eine Monatsmiete.

Von Vermietern dürfen zusätzlich maximal drei Monatsmieten als Provision verlangt werden.

  • Provision bei Kauf:

Die maximale Provision für Käufer sowie Verkäufer hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab und berechnet sich folgendermaßen:

Über einem Immobilienwert von 48.448,51 Euro sind drei Prozent des Wertes zu zahlen. Zwischen 36.336,42 und 48.448,51 ist ein Fixbetrag von 1.453,46 Euro zu entrichten. Darunter beträgt die Provision vier Prozent des Kaufpreises. Dies sind Nettopreise, auf die noch zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

Wer zahlt die Provision?

In Österreich treten Makler oft als Doppelmakler auf und vertreten beide Parteien.

Kauf: Für die Vermittlung eines Kaufvertrags zahlen in der Regel sowohl Käufer als auch Verkäufer der Immobilie eine Provision. Die höchstzulässige Maklerprovision beträgt daher beispielsweise bei einem Kaufpreis von mehr als 48.448,51 Euro sechs Prozent des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer).

Miete: Auch bei der Vermietung ist der Makler mitunter als Doppelmakler tätig und kann daher seine Provision beiden Vertragsparteien in Rechnung stellen. Bei Mietobjekten in Österreich zahlen in der Regel jedoch meist ausschließlich die Mieter die Provision, von Vermietern wird meist keine Provision verlangt.

Wann ist die Provision zu zahlen?

Die Provision wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des Vertrages (Mietvertrag, Kaufvertrag) fällig. Davor haben Makler keinen Anspruch auf einen Vorschuss oder eine Anzahlung der Maklerprovision.

Unterschied Provision und Kaution

Die Provision darf nicht mit der Kaution verwechselt werden. Die Provision ist ein Honorar für das Zustandekommen einer erfolgreichen Immobilienvermittlung, die vom Makler einbehalten wird.

Die Kaution, die Mieter vor dem neuen Beziehen einer Wohnung an den Vermieter zahlen, dient dem Vermieter als finanzielle Rückstellung und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an die Mieter zurückgezahlt. Wenn Mieter die Wohnung nach Ende der Mietdauer nicht im vereinbarten Zustand übergeben, kann der Vermieter die Kaution, bzw. einen Teil davon, für die Behebung von Schäden verwenden oder Mietrückstände damit ausgleichen. Als Kaution sind in Österreich meist drei Monatsmieten üblich. (scu)

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